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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachlieferung eines mangelfreien gleichwertigen Ersatzfahrzeuges

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LG Karlsruhe, Az.: 10 O 109/16, Urteil vom 07.03.2017

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 27.595,21 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger verlangt von der Beklagten Nacherfüllung in Form einer Nachlieferung nach dem Kauf eines vom sogenannten „VW-Abgasskandal” betroffenen Neufahrzeugs.

Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 06.03.2015 von der Beklagten, einer gewerblichen Autohändlerin, ein Neufahrzeug der Marke Skoda, Typ Yeti 2,0 TDI, 103kw zu einem Gesamtkaufpreis von 27.595,21 €. Der Kaufpreis wurde von dem Kläger an die Beklagte bezahlt, das Fahrzeug wurde am 09.04.2015 an den Kläger ausgeliefert.

Das klägerische Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet, der von dem sogenannten „VW-Abgasskandal” betroffen ist. In der Motorsteuerung dieser Fahrzeuge wurde eine Software installiert, die Testsituationen, etwa wenn sich das Fahrzeug auf dem Rollenprüfstand befindet, erkennt. Auf dem Prüfstand schaltet sie in den NOx-optimierten Modus 1. In diesem Modus findet eine relativ hohe Abgasrückführung statt mit niedrigerem Stickoxidausstoß. Im normalen Fahrbetrieb wird in den Modus 0 umgeschaltet, bei dem die Abgasrückführungsrate geringer ist.

Das klägerische Fahrzeug wurde als der Schadstoffklasse Euro 5 zugehörig angeboten und verkauft. Die Voraussetzungen für eine Typenzulassung ergeben sich aus der Verordnung 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge.

Symbolfoto: Tatiana Belova/Bigstock

Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete für die mit der beschriebenen Software versehenen Modelle den Rückruf an und gab VW auf, die Fahrzeuge in den nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgeschriebenen Zustand zu versetzen (Anlage K11). Die Volkswagen AG entwickelte daraufhin ein[…]


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