Mieterin scheitert in Berufungsverfahren wegen unzureichender Beweisführung
In einem aktuellen Mietstreitfall in Berlin wurde eine Mieterin in ihrem Berufungsverfahren vom Landgericht (LG) Berlin zurückgewiesen. Es handelt sich um den Fall mit dem Aktenzeichen 67 S 87/23. Die Mieterin hatte gegen ein zuvor vom Amtsgericht Mitte am 23. Februar 2023 verkündetes Urteil Berufung eingelegt. Kernpunkt der Auseinandersetzung war die strittige Vergleichsmiete und wie sie ermittelt werden sollte.
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Scheitern der Berufung aufgrund unzureichender Beweisführung
Das LG Berlin wies die Berufung als offensichtlich unbegründet zurück. Entscheidend war dabei, dass die Mieterin im vorangegangenen Verfahren am Amtsgericht Mitte keine ausreichenden Beweise für ihre Ansprüche vorgelegt hatte. Trotz Hinweisen des Gerichts auf notwendige Beweisantritte hatte sie sich ausdrücklich dagegen entschieden. Dieses Verhalten wird juristisch als „Beweismittelflucht“ bezeichnet. Durch ihr Handeln übernahm die Klägerin das prozessuale Risiko der Beweislast und scheiterte letztlich daran.
Verweis auf die Vorinstanz
Das LG Berlin stützte sich bei seiner Entscheidung auf das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts. Es befand die dort getroffenen Feststellungen für korrekt und verwies auf das korrekte Vorgehen des Amtsgerichts, ein gerichtliches Sachverständigengutachten für die Ermittlung der Vergleichsmiete heranzuziehen. Dies wurde von der Klägerin missverstanden und führte letztlich zu ihrem Scheitern in der Berufung.
Rolle des Berliner Mietspiegels
Das Gericht betonte auch, dass eine Nutzung des Berliner Mietspiegels für die Festsetzung der Miete in diesem speziellen Fall nicht unbedingt zu genauen Ergebnissen führen würde. Vor allem aufgrund erheblicher zeitlicher Abstände zwischen der Erhebung des Mietspiegels und dem Vertragsbeginn sowie zwischen dem Vertragsbeginn und dem Stichtag des Mietspiegels würde der Beweiswert des Mietspiegels nachteilig beeinflusst.
Ausblick und Lehren aus dem Fall
Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es für Parteien in einem Rechtsstreit ist, das prozessuale Risiko richtig einzuschätzen und adäquate Beweismittel vorzulegen. Das Urteil macht auch deutlich, dass Gerichte die Ermittlung der Vergleichsmiete nicht ausschließlich auf der Grundlage des Mietspiegels vornehmen müssen, sondern auch andere Beweismittel wie ein Sachverständigengutachten in Betracht ziehen können.
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