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Kfz-Vollkaskoversicherung – Schadenshöhe bei Kraftfahrzeugdiebstahl

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Die Intrigen einer gestohlenen Autoaffäre: Komplexes Urteil in Sachen Kfz-Vollkaskoversicherung und Kraftfahrzeugdiebstahl
In einem ungewöhnlichen Fall, der mehr nach einem Drehbuch für einen Film als nach Alltag anmutet, fanden sich eine Autobesitzerin, ihre Versicherung und eine Vielzahl von Personen in einem Gewirr von Fragen um einen gestohlenen Wagen wieder. Die wichtigste Frage: Wer muss für den Verlust aufkommen?

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Autobesitzerin, die eine Kfz-Vollkaskoversicherung für ihren Wagen abgeschlossen hatte. Doch dann verschwindet das Auto, während die Familie des vorgesehenen Fahrers im Urlaub ist. Ein Nachbar bemerkt das Fehlen des Autos und informiert die Polizei.

Direkt zum Urteil Az: 4 U 773/20 springen.

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Der Verschwindende Akt: Das Auto wird gestohlen
Der vorgesehene Fahrer des Autos sollte der Zeuge A… O… sein. Laut Zeugenaussage wurde das Auto ordnungsgemäß auf dem Grundstück abgestellt, während die Familie in den Urlaub fuhr. Ein Nachbar, Zeuge J… D…, bemerkte das Fehlen des Fahrzeugs und meldete den Diebstahl der Polizei. Während der Ermittlungen stellte sich heraus, dass das Auto von einem unbekannten Fahrer gefahren und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde.
Verwicklungen und Verdächtigungen: Der Fall nimmt an Komplexität zu
Die Situation wurde komplizierter, als die Versicherung die Autobesitzerin über den Schadensfreiheitsrabatt informierte. Dieser wurde auf den Prokuristen der Autobesitzerin übertragen, obwohl die ursprüngliche Inhaberin des Rabatts bereits verstorben war. Zusätzlich wurde das Auto, das ursprünglich auf die Firma der Autobesitzerin zugelassen war, auf eine andere Firma umgeschrieben, deren Geschäftsführerin die Ehefrau des Anwalts der Klägerin ist.
Das Urteil: Die Folgen eines gestohlenen Autos
In der endgültigen Urteilsverkündung wies das Oberlandesgericht Dresden die Berufung der Versicherung zurück und verpflichtete sie, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Gericht bestätigte auch, dass das Urteil und das ursprüngliche Urteil vorläufig vollstreckbar sind. Der Streitwert wurde auf 24.000 Euro festgesetzt. Für die Vollstreckung wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags festgelegt. Allerdings wurde die Revision nicht zugelassen.

Dieser Fall wirft viele Fragen auf und zeigt, wie komplex Versicherungsfälle, insbesondere in[…]


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