Vorsicht beim Gebrauchtwagen-Erwerb: Rechtsrisiken gekonnt umschiffen
Sollten Sie in naher Zukunft einen Gebrauchtwagenkauf planen, dann müssen Sie auf jeden Fall wahre Vielzahl von verschiedenen Aspekten bei dem Kauf kennen und berücksichtigen. Bei kaum einem anderen Rechtsgeschäft gibt es derartig viele rechtliche Fallstricke, die den Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs beeinflussen. Zwar ist der Umstand korrekt, dass ein Gebrauchtfahrzeug im Vergleich zu dem Erwerb eines Neufahrzeugs die erheblich kostengünstigere Alternative darstellt, allerdings bringt der Gebrauchtwagenkauf auch eine Reihe von Risiken mit sich.
Hier in diesem Ratgeber gehen wir auf eben jene rechtlichen Rahmenbedingungen des Kaufgeschäfts von einem Gebrauchtwagen ein und zeigen auch die Risiken auf. Ihnen werden die Pflichten von dem Verkäufer sowie auch die Rechte des Käufers aufgezeigt und wir erläutern Sonderregelungen sowie gesonderte Fälle. Wenn Sie weiterlesen, werden Sie bestens vorbereitet sein, sodass Sie die rechtlichen Fallstricke nicht mehr überraschen können.
Bedeutung des Kaufs eines Gebrauchtwagens
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens müssen Käufer auf eine Reihe von rechtlichen Aspekten achten, um spätere Probleme und Kosten zu vermeiden. Die Unkenntnis oder Missachtung der rechtlichen Regelungen kann zu unliebsamen Überraschungen führen. (Symbolfoto: Zoriana Zaitseva /Shutterstock.com)
Bei dem Kauf eines Gebrauchtwagens handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, welches entweder von Privatmenschen untereinander oder von einem gewerblichen Händler und einer Privatperson realisiert wird. Die Differenzierung zwischen Privatperson und gewerblichen Händler ist hierbei von entscheidender Bedeutung, da ein gewerblicher Händler im Vergleich zu einer Privatperson weitaus mehr gesetzliche Verpflichtungen hat.
Relevanz der rechtlichen Aspekte
Zwar gilt in Deutschland rechtlich betrachtet die Vertragsfreiheit, allerdings gibt es bei einem Gebrauchtwagenverkauf gesetzlich festgelegte Regeln. Die Vertragsfreiheit besagt, dass die beiden Vertragsparteien den Inhalt des Kaufvertrages untereinander frei gestalten dürfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede in den Vertrag aufgenommene Klausel auch tatsächlich den rechtlichen Bestimmungen entspricht.[…]