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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Nutzungsausfallschaden bei Anmahnung einer beschleunigten Regulierung

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Ein Streit um Schadensersatz im Straßenverkehr
In einer Klage, die vor dem Amtsgericht Siegburg verhandelt wurde, hat ein Kläger versucht, einen Schadensersatzanspruch auf Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen. Die Beklagte ist die Versicherung, die das Fahrzeug abdeckt, das den Unfall verursacht hat. Der zentrale Konflikt dreht sich um die Frage, ob die Versicherung den vollen Schadenersatz für den Nutzungsausfall sowie die Mietwagenkosten zahlen muss, die der Kläger aufgrund des Verlusts seines Fahrzeugs erleidet.

Direkt zum Urteil Az: 108 C 63/21 springen.

Der Unfall und die Folgen
Am 30. Oktober 2020 war der Kläger in einen Verkehrsunfall in Sankt Augustin verwickelt, bei dem sein Fahrzeug stark beschädigt wurde. Als Folge des Unfalls war das Fahrzeug des Klägers nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Kläger mietete daraufhin ein Ersatzfahrzeug, um seine Mobilität sicherzustellen.
Begutachtung und Forderungen
Nachdem ein Sachverständiger den Schaden an dem Fahrzeug des Klägers begutachtet hatte, forderte der Kläger die Versicherung der Beklagten auf, den Schaden zu regulieren. Dabei wurde die Beklagte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Nutzungsausfallschaden sowie eventuell anfallende Mietwagenkosten erhöhen könnten, wenn keine fristgerechte Regulierung oder vorschussweise Zahlung erfolgt.
Nachbesichtigung und Teilkompensation
Die Versicherung bat um eine Nachbesichtigung des beschädigten Fahrzeugs, woraufhin der Kläger den Standort des Fahrzeugs bekannt gab und die Möglichkeit einer Nachbesichtigung einräumte. Die Beklagte regulierte in der Zwischenzeit einen Teil der Mietwagenkosten, allerdings nicht in voller Höhe.
Das Urteil des Gerichts
Das Gericht entschied schließlich, dass die Beklagte an den Kläger 4.108,00 EUR nebst Zinsen sowie dessen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,36 EUR zu zahlen habe. Zudem hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Das vorliegende Urteil
AG Siegburg – Az.: 108 C 63/21 – Urteil vom 24.11.2021

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.108,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem B[…]


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