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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kindesannahme bei geringem Altersunterschied zwischen Anzunehmendem und Annehmendem

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Adoption trotz geringem Altersunterschied: Ein bemerkenswerter Fall
Ein kürzlich vom Oberlandesgericht Brandenburg entschiedener Fall hat das Augenmerk auf die Frage gelenkt, wie das deutsche Recht eine Adoption behandelt, wenn zwischen Adoptierendem und Adoptiertem nur ein geringer Altersunterschied besteht. Zentrales Thema dieses Rechtsstreits war die Frage, ob ein volljähriges Kind von einem Paar adoptiert werden kann, dessen jüngster biologischer Nachwuchs gerade einmal 12 Jahre alt ist.

Direkt zum Urteil Az: 13 UF 186/20 springen.

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Ungewöhnliche Familiendynamik
Im Mittelpunkt dieses Verfahrens stand ein Ehepaar, das bereits zwei minderjährige Kinder hatte. Eines dieser Kinder war das leibliche Kind beider Ehepartner, während das andere Kind nur von der Ehefrau in die Ehe eingebracht wurde. Hinzu kam eine junge Frau, die seit 2018 kontinuierlich im selben Haushaltlebte und sich als Teil der Familie fühlte. Diese junge Frau, eine volljährige Einzelperson ohne eigene Kinder, stellte den Antrag, von dem Ehepaar als gemeinschaftliches Kind angenommen zu werden.
Abgelehnt, aber nicht aufgegeben
Trotz der ungewöhnlichen Umstände und des Altersunterschieds zwischen der jungen Frau und den Ehepartnern war der Wunsch nach einer Adoption stark. Das Ehepaar und die junge Frau legten notariell beglaubigte Urkunden vor, die ihren gemeinsamen Antrag dokumentierten. Nachdem ihr Antrag vom Amtsgericht Nauen abgelehnt wurde, legten sie Beschwerde beim Oberlandesgericht Brandenburg ein.
Ein erfreuliches Urteil
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zugunsten der Beschwerdeführer. Die junge Frau wurde als gemeinschaftliches Kind des Ehepaars anerkannt, allerdings ohne die Wirkungen der Adoption einer Minderjährigen. Dies bedeutete, dass sie den Familiennamen des Ehepaars annehmen konnte, und dass für das Beschwerdeverfahren keine Gerichtskosten erhoben wurden. Allerdings mussten die Beteiligten ihre eigenen Kosten für das Verfahren tragen.
Nachwirkungen des Urteils
Dieses Urteil unterstreicht, dass das Recht in Deutschland Raum für ungewöhnliche familiäre Strukturen bietet. Trotz des geringen Altersunterschieds zwischen Adoptierten und Adoptierenden war es in diesem Fall möglich, den Wunsch nach Adoption zu erfüllen. Es demonstriert, dass es möglich ist, über traditionelle Konzepte von Familienzusammenhängen und Altersunterschieden hinweg zu sehen, wenn die Beteiligten gemeinsam eine Familie bilden wollen.


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