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Rechtsanwälte Kotz GbR

Eigenbedarfskündigung bei Ausweitung der Geschäftstätigkeit?

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Langwieriger Rechtsstreit endet mit Räumungsanordnung
In einer erbitterten und langwierigen Auseinandersetzung um das Recht auf Wohnraum wurde ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Eine Mieterin wurde angewiesen, ein Haus samt Garage, Freisitz und Garten, welches sie seit dem 01.07.2012 gemietet hatte, zu räumen und an die Klägerin, eine GmbH, zurückzugeben. Die Streitigkeiten begannen, als die Klägerin das Mietverhältnis erstmals zum 28.02.2018 kündigte. Doch die Beklagte zog nicht aus und legte gegen das ursprüngliche Urteil zur Räumungsklage Berufung ein.

Direkt zum Urteil Az: 2 C 82/21 springen.

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Mehrere Kündigungen und anhaltende Auseinandersetzungen
Die Klägerin hatte das Mietverhältnis zunächst zum 28.02.2018 gekündigt. Die Beklagte wehrte sich und zog trotz des Urteils zur Räumungsklage nicht aus. Im Mai 2020 wurde erneut eine Kündigung ausgesprochen, diesmal zum 30.11.2020. Wieder widersetzte sich die Beklagte und blieb im Haus. Zwischen den Parteien entbrannte ein intensiver Rechtsstreit.
Unternehmen gegen Einzelperson
Die Klägerin, eine GmbH, argumentierte, sie benötige die Räumlichkeiten für die Erweiterung ihrer Geschäftsaktivitäten. Sie beabsichtige, das Haus nach einem Umbau als zusätzlichen Büro- und Lagerflächen zu nutzen. Die Beklagte hingegen behauptete, dass die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf unzulässig sei und das Unternehmen als GmbH keinen Eigenbedarf geltend machen könne. Sie argumentierte auch, dass sie unter schweren Depressionen leide und kein angemessener Ersatzwohnraum zur Verfügung stehe.
Das endgültige Urteil und seine Auswirkungen
Das Gericht entschied schließlich zugunsten der Klägerin. Es kam zu dem Schluss, dass der von der Klägerin geltend gemachte Eigenbedarf legitim sei und das Unternehmen tatsächlich eine Erweiterung der Geschäftsaktivitäten in den Mieträumen der Beklagten plane. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass die Behauptung der Beklagten, die Räumung stelle eine unzumutbare Härte dar, nicht ausreichend belegt wurde. Das Gericht entschied, dass die Klage zulässig sei und verurteilte die Beklagte zur Räumung des Hauses. Darüber hinaus wurde die Beklagte dazu verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das vorliegende Urteil
AG Dillingen – Az.: 2 C 82/21 – Urteil vom 18.08.2021

1. Die Beklagte wird verurteilt, das[…]


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