Fußgänger bei Straßenüberquerung von Fahrzeug getroffen: Klage abgewiesen
In einem vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelten Fall (Az.: 6 O 113/20) ging es um einen tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein Fußgänger von einem Fahrzeug erfasst wurde, während er die Straße überquerte. Das Gericht hatte sich mit den materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen des Fußgängers auseinanderzusetzen. Ein wesentliches Problem bei diesem Vorfall war die Dunkelheit zur Unfallzeit und die Frage der Haftung.
Der Fußgänger war gegen 18:00 Uhr von einem Freund abgesetzt worden und wollte die Straße überqueren, um zu seiner Wohnanschrift zu gelangen. Während der Überquerung wurde er vom Fahrzeug eines Bekannten, einem VW Golf, getroffen. Dieser hatte das Abblendlicht eingeschaltet und gab an, der Kläger sei von links nach rechts über die Straße gelaufen. Der Fußgänger erlitt schwere Verletzungen und machte daraufhin Schadensersatzansprüche geltend.
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Die Umstände des Unfalls
Im Bereich des Unfalls galt eine innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Fahrbahn, auf der der Unfall stattfand, war trocken und die Unfallörtlichkeit schwach ausgeleuchtet. Ein weiterer wichtiger Aspekt war, dass der Kläger dunkel gekleidet war, was zu einer zusätzlichen Verringerung seiner Sichtbarkeit beigetragen haben könnte.
Polizeiliche Aufnahme und Gutachten
Nach dem Unfall wurde ein Polizeibericht erstellt und Spurensicherung sowie Blutprobe beim Kläger angeordnet. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer nach dem Unfall angab, der Fußgänger sei plötzlich auf die Straße gerannt. Darüber hinaus wurde in der Blutprobe des Klägers ein Alkoholgehalt von 0,63 Promille festgestellt, was ein zusätzliches Element bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit für den Unfall darstellt.
Gerichtliche Entscheidung und Folgen
Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken fiel zugunsten des Fahrers aus. Die Klage des Fußgängers wurde abgewiesen und er wurde verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Gerichtsentscheidung verdeutlicht die Komplexität der Haftungsfragen bei Verkehrsunfällen, insbesondere wenn Dunkelheit und Alkoholeinfluss im Spiel sind.