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Nach einem Verkehrsunfall darf die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen ihres Regulierungsermessens geltend gemachte Schadensersatzansprüche des Unfallgegners auch dann regulieren, wenn der eigene Versicherungsnehmer dies ablehnt oder nach Auffassung des Versicherungsnehmers die Schuldfrage noch nicht geklärt ist (AG München, Urteil vom 27.01.2010, Az.: 343 C 27107/09).[…]
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