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Anfertigung vertonter Videoaufnahmen von Polizeieinsätzen im öffentlichen Raum

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Die Anfertigung von Videoaufnahmen bei Polizeieinsätzen: eine Rechtsfrage
In den frühen Morgenstunden des 13. Juni 2021 in der Innenstadt von Osnabrück kam es zu einem Zwischenfall, der eine wichtige rechtliche Frage aufwarf: Ist es strafbar, Tonaufnahmen von Polizeieinsätzen anzufertigen? Ein Polizeieinsatz fand an einer Kreuzung statt, bei dem eine renitente Person fixiert wurde. Einige umstehende Personen, darunter der Beschwerdeführer, störten die Beamten. Der Beschwerdeführer hielt dabei sein Mobiltelefon in der Hand und nahm offenbar Videos und Töne auf. Die Polizisten forderten ihn auf, die Aufnahmen zu unterlassen, und stellten später sein Telefon sicher. Dies geschah unter dem Verdacht, dass der Beschwerdeführer die Vertraulichkeit des Wortes verletzt haben könnte.

Direkt zum Urteil Az: 10 Qs/120 Js 32757/21 – 49/21 springen.

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Beschwerde gegen die Sicherstellung des Mobiltelefons
Die Polizei stellte das Mobiltelefon als potentielles Beweismittel sicher. Die Staatsanwaltschaft leitete die Akten am 22.06.2021 dem Amtsgericht Osnabrück zur richterlichen Bestätigung der Beschlagnahme zu. Mit Beschluss vom 14.07.2021 bestätigte das Amtsgericht die Beschlagnahme mit der Begründung, dass das Gerät als Beweismittel für das Verfahren von Bedeutung sei und als Einziehungsgegenstand in Betracht käme. Dagegen legte der Beschwerdeführer durch seinen Verteidiger Beschwerde ein.
Aufhebung der Beschlagnahme und Kostenauflage
Das Landgericht Osnabrück entschied schließlich am 24.09.2021 auf die Beschwerde des Beschwerdeführers hin, dass der Beschluss des Amtsgerichts vom 14.07.2021 aufgehoben wird. Das bedeutet, dass die Beschlagnahme des Mobiltelefons des Beschwerdeführers nicht länger aufrecht erhalten bleibt. Darüber hinaus wurden die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierin entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers der Staatskasse auferlegt. Die Beamten hatten gegen den Beschwerdeführer Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte gestellt.
Bedeutung für zukünftige Fälle
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Fragen, die mit der Aufnahme von Polizeieinsätzen verbunden sind. Während das Recht auf freie Meinungsäußerung und die öffentliche Kontrolle der Polizei wichtige Grundsätze unserer Demokratie sind, gibt es auch Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und Sicherheit der Beamten. Es bleibt abzuwarten, wie zukünftige Gerichtsentscheidungen diese Balance wahren werden.

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