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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schlaglöcher auf Autobahn – Haftung Straßenbaulastträger

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OLG Koblenz
Az: 12 U 1255/07
Urteil vom 03.03.2008

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 28. August 2007 wird zurückgewiesen.
Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe
I.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche des Klägers gegen das beklagte Land aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 29. Januar 2005 gegen 10.00 Uhr auf der Bundesautobahn … .. in Höhe der Abfahrt …… ereignet hat. Die Fahrbahn der Autobahn war im fraglichen Streckenabschnitt bereits seit längerer Zeit schadhaft, wurde aber zunächst nicht insgesamt saniert, weil die erforderlichen Haushaltsmittel dafür nicht zur Verfügung standen. Stattdessen hatte das beklagte Land im Abstand von einem Kilometer Warnschilder „Straßenschäden auf 5 km Länge“ aufgestellt. Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hatte es vor dem Unfall jedoch nicht angeordnet. Die Bediensteten des zuständigen Landesbetriebes führten aber zumindest alle zwei Tage Streckenkontrollen durch, indem sie mit einem Baufahrzeug mit 20 bis 30 km/h auf der Standspur die Strecke abfuhren, nach Löchern im Fahrbahnbelag suchten und diese gegebenenfalls rasch und regelmäßig ohne Fahrbahnsperrung mit Kaltasphalt auffüllten; die Verdichtung dieses mit einer Schaufel aufgetragenen Materials erfolgte danach durch die über diese Stelle fahrenden Kraftfahrzeuge. Ob das am Unfallort entstandene Schlagloch am Tage vor dem streitgegenständlichen Unfall auch in dieser Weise ausgebessert worden war, oder ob es sich um eine ältere Schadstelle handelte, an der ausschließlich früher eine – für sich genommen unstreitige – Teilreparatur der Fahrbahndecke durchgeführt worden war, war im Verfahren erster Instanz unklar gewesen.
Der Kläger befuhr die Autobahn mit seinem Pkw Mazda 6 aus Richtung ..… kommend in Fahrtrichtung .…. Bei Kilometer 179,8 wirbelte ein dem Kläger vorausfahrendes Fahrzeug große Asphaltbrocken aus der früher bereits provisorisch sanierten Schadstelle auf, die umhe[…]


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