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Schadensersatz wegen Hundebiss: Haftungsverteilung im Streitfall
In einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde über Schadensersatzansprüche aufgrund eines Hundebisses entschieden. Dabei ging es um die Frage, wie die Haftungsverteilung zwischen den beteiligten Hundehaltern ausfallen sollte.

Direkt zum Urteil: Az.: 27 C 40/21 springen.

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Hundebegegnung mit Folgen
Die Klägerin und der Beklagte sind jeweils Halter von Hunden, die sich auf einer Grünfläche in Düsseldorf trafen. Nachdem die Hunde sich beschnuppert hatten, biss der Schäferhund des Beklagten in den Bichon Frisé der Klägerin und verursachte eine Fleischwunde. Die Klägerin forderte daraufhin Schadensersatz für die tierärztlichen Behandlungskosten.
Haftungsverteilung von 25 % zu 75 %
Das Gericht entschied, dass eine Haftungsverteilung von 25 % zu 75 % zu Lasten des Beklagten angemessen sei. Der Schäferhund des Beklagten sei größer und stärker als der Bichon Frisé der Klägerin, weshalb ihm eine höhere Tiergefahr zuzubilligen sei. Da sich jedoch beide Hunde aktiv beschnupperten, trat die Tiergefahr des Bichon Frisés nicht vollständig in den Hintergrund.

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Das vorliegende Urteil
AG Düsseldorf – Az.: 27 C 40/21 – Urteil vom 03.02.2022

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 476,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2021 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 90,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.05.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatz aufgrund eines Hundebisses.


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/170328.htm

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