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Geschwindigkeitsüberschreitung – Berechnung Verjährungsfrist – materielle Frist

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Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt
In einem Fall von Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, das Verfahren einzustellen. Grund dafür ist die eingetretene Verfolgungsverjährung.

Direkt zum Urteil: Az.: 4 ORbs 31 SsBs 1/23 springen.

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Grund für Einstellung des Verfahrens
Der Betroffene hatte wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h eine Geldbuße in Höhe von 180 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt bekommen. Nach Einspruch wurde die Geldbuße vom Amtsgericht Daun auf 160 Euro reduziert, das Fahrverbot blieb bestehen. Die Verteidigung legte Rechtsbeschwerde ein, welche zur Einstellung des Verfahrens führte.
Verfolgungsverjährung eingetreten
Das OLG Koblenz stellte fest, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts Daun die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten war. Laut § 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG i.V.m. § 26 Abs. 3 StVG beträgt die absolute Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten zwei Jahre. In diesem Fall war die Geschwindigkeitsüberschreitung am 10. November 2020 begangen worden, sodass die Verjährung am 9. November 2022 endete. Da der Beschluss des Amtsgerichts erst am 10. November 2022 unterzeichnet wurde, konnte das Ruhen der Verjährung gemäß § 32 Abs. 2 OWiG nicht herbeigeführt werden.

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Das vorliegende Urteil
OLG Koblenz – Az.: 4 ORbs 31 SsBs 1/23 – Beschluss vom 08.02.2023

In dem Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat der 5. Strafsenat – 4. Senat für Bußgeldsachen – des Oberlandesgerichts Koblenz am Oberlandesgericht pp. am 08. Februar 2023 beschlossen:

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichtes Daun nach § 72 OWiG vom 10. November 2022 aufgehoben und das Verfahren gemäß § 206a StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG eingestellt.

Die Staatskasse hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Außerdem werden ihr die notwendigen Auslagen des Betroffenen mit Ausnahme der notwendigen Auslagen […]


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