Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Urlaubsabgeltung  arbeitsunfähiger Arbeitnehmer

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung für die Jahre 2016 und 2017 abgewiesen
In einem kürzlich ergangenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm wurde die Berufung eines Klägers, der eine Urlaubsabgeltung für die Jahre 2016 und 2017 gefordert hatte, zurückgewiesen. Der Kläger befand sich seit 2010 in einem Arbeitsunfähigkeitszustand und erhielt Leistungen von verschiedenen Sozialversicherungsträgern. Nach einem Gespräch im Jahr 2018 erhielt er eine Bescheinigung, dass sein Arbeitsverhältnis 2014 beendet wurde.

Direkt zum Urteil: Az.: 5 Sa 872/21 springen.

[toc]
Arbeitsverhältnis und Urlaubsansprüche
Das Arbeitsgericht stellte fest, dass das Arbeitsverhältnis mangels Einhaltung der Schriftform nicht vor der Eigenkündigung des Klägers vom 25.02.2021 beendet wurde. Es entschied jedoch, dass die Urlaubsansprüche für das Jahr 2016 und 2017 verfallen seien, da der Kläger sich nicht auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses trotz der von der Beklagten behaupteten, von ihm initiierten, formwidrigen Beendigung zum 10.04.2014 durch konkludente Vereinbarung am 23.01.2018 berufen könne.
Treuwidrigkeit und Verfall der Ansprüche
Das Gericht befand die Berufung des Klägers auf eine unterbliebene Mitwirkungsobliegenheit der Beklagten für treuwidrig. Es stellte fest, dass beide Seiten nicht mehr von einem bestehenden Arbeitsverhältnis ausgegangen seien und der Kläger die Bestätigung der Beklagten mit einer Beendigung zum 10.04.2014 erhalten, nicht widersprochen und nunmehr behauptet habe, die Beklagte habe ihn nicht auf einen möglichen Verfall der Ansprüche aus den Jahren 2016 und 2017 hingewiesen.

Benötigen Sie Hilfe in einem ähnlichen Fall? Jetzt Ersteinschätzung anfragen oder Beratungstermin vereinbaren: 02732 791079.

Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Hamm – Az.: 5 Sa 872/21 – Urteil vom 17.02.2022

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 25.06.2021 – 4 Ca 2312/20 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltung für die Kalenderjahre 2016 und 2017.

Der am 30.10.“0000″ geborene Kläger stand seit dem 01.08.19[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv