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Rechtsanwälte Kotz GbR

Offene Mitversicherung – Vertretungsmacht eines führenden Versicherers

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Eine Frage der Vertretungsbefugnis: Führender Versicherer in offener Mitversicherung
Im Mittelpunkt dieses Falles steht eine Unternehmerin, die gegen ihren Versicherer klagt, in der Hoffnung, Versicherungsschutz im Wert von 40% einer vereinbarten Versicherungssumme zu erhalten. Ihr Unternehmen, das EPS-Dämmplatten produziert, hatte einen Schadenfall erlebt, und sie behauptet, ihr Versicherer sei verpflichtet, diesen zu decken. Zusätzlich fordert sie eine Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten. Doch der Knackpunkt dieses Falles liegt in der Frage, wer die Vertretungsmacht in der offenen Mitversicherung hat und wie diese ausgeübt wurde.

Direkt zum Urteil Az: I-20 U 133/19 springen.

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Ausgangslage: Wer ist der führende Versicherer?
Die Unternehmerin unterhielt einen sogenannten Konsortialvertrag in Form einer offenen Mitversicherung mit einem Versicherungskonsortium. Der führende Versicherer war mit einem Anteil von 60% eine andere Firma, während ein 40%-Anteil zunächst von einem weiteren Versicherer gehalten wurde, bevor die Beklagte diesen 2015 übernahm. Diese Einbeziehung der Beklagten erfolgte auf Veranlassung der Versicherungsmaklerin der Klägerin.
Kernfrage: Wer trägt das Risiko?
Die Frage, die das Gericht zu klären hatte, war, ob die Beklagte das Risiko für den 40%igen Anteil der Versicherungssumme tragen müsste. Nachdem die Versicherungsmaklerin die Konditionen mit der Beklagten abgestimmt und um eine Deckungszusage für ihren Anteil gebeten hatte, wurde diese von der Beklagten bestätigt. Wäre die Beklagte damit zur Leistung verpflichtet?
Versicherungsschutz und Zuständigkeiten
Nach der Bestätigung der Beklagten wurde das Feuerrisiko des Betriebs der Klägerin durch verschiedene Versicherungen abgedeckt, die unter den Bedingungen des führenden Versicherers standen. Hier stellt sich die Frage, ob die Bedingungen des führenden Versicherers auch für die Beklagte bindend waren, und ob sie damit die Versicherungsleistung erbringen musste.
Das Gericht entscheidet
Das Gericht wies die Berufung der Klägerin gegen das zuvor verkündete Urteil zurück und ordnete an, dass sie die Kosten des Berufungsverfahrens trägt, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Versicherungsmaklerin, die diese selbst tragen musste. Ein spannendes Urteil, das die Bedeutung der Mitversicherung und der Rolle eines führ[…]


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