Führerschein aus Frankreich: Keine Anerkennung in Deutschland
In einem aktuellen Gerichtsfall wurde entschieden, dass ein in Frankreich ausgestellter Führerschein nicht in Deutschland anerkannt wird, da der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte und somit gegen das Wohnsitzerfordernis der EU verstoßen hat. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Personen, die im EU-Ausland einen Führerschein erwerben möchten.
Direkt zum Urteil: Az.: 3 M 9/22 springen.
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Das Wohnsitzerfordernis der EU
Das Wohnsitzerfordernis besagt, dass ein Führerschein nur an Bewerber ausgestellt werden darf, die im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaates ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder nachweisen können, dass sie während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten dort studiert haben. Es ist die Aufgabe des ausstellenden Mitgliedstaates, die Einhaltung dieser Voraussetzungen zu prüfen.
Entscheidung im vorliegenden Fall
Im aktuellen Fall wurde festgestellt, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung des französischen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte. Daraufhin wurde die Anerkennung des französischen Führerscheins in Deutschland abgelehnt, da das Wohnsitzerfordernis der EU nicht erfüllt war.
Auswirkungen für Betroffene
Personen, die einen Führerschein im EU-Ausland erwerben möchten, sollten darauf achten, dass sie die Wohnsitzvoraussetzungen des ausstellenden Mitgliedstaates erfüllen, um Probleme bei der Anerkennung des Führerscheins in Deutschland zu vermeiden.
Eine Beschwerde gegen eine Anordnung zur Vorlage eines Führerscheins wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt
Der Antragsteller war nicht berechtigt, Kraftfahrzeuge im Inland zu führen, da er gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen hatte. Die Antragsgegnerin hatte bereits 2013 festgestellt, dass er aufgrund dieses Verstoßes nicht berechtigt war, mit der ihm erteilten tschechischen Fahrerlaubnis im Inland zu fahren. Dieser Bescheid war bestandskräftig geworden. Eine erneute Prüfung des Wohnsitzerfordernisses bei der Ausstellung des Führerscheins, der umgetauscht werden sollte oder wurde, verbietet sich daher, wenn der Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip bereits bestandskräftig festgestellt wurde. Die Ausführungen des Antragstellers in der Beschwerdebegründung veranlassen keine andere rechtliche Bewertung.
Kein Wohnsitz in Tschechien: Antrag[…]