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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verteidigerbestellung für Mitangeklagten – Bestellung aus derselben Sozietät

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Wechsel im Verteidigungsduo: Konfliktinteresse im Fokus des Oldenburger Oberlandesgerichts.
In einem erst kürzlich abgeschlossenen Fall erlaubte das Oberlandesgericht Oldenburg Anwälten derselben Kanzlei die Verteidigung unterschiedlicher Angeklagter im selben Verfahren. Der Hauptkonflikt in diesem speziellen Fall war das potenzielle Interessenkonflikt, das durch diese Verteidigerbestellung entstehen könnte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ws 327/20 >>>

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Rechtsanwälte aus derselben Kanzlei im Rampenlicht
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück legte Beschwerde gegen die Bestellung von Rechtsanwalt CC als Pflichtverteidiger für den Angeklagten AA ein. Der Vorwurf dabei war eine mögliche Interessenkollision, da Rechtsanwalt CC in derselben Kanzlei wie der Verteidiger des Mitangeklagten DD, Rechtsanwalt EE, tätig ist. Trotz Einwänden der Staatsanwaltschaft entschied das Landgericht, dass es keine Anzeichen für einen Interessenkonflikt gäbe, und erlaubte die Bestellung von Rechtsanwalt CC.
Unbegründete Befürchtungen der Staatsanwaltschaft?
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft richtete sich gegen diese Entscheidung des Landgerichts. Sie forderte die Aufhebung der Bestellung von Rechtsanwalt CC als Pflichtverteidiger. Laut Oberlandesgericht Oldenburg ist jedoch die Verteidigerbestellung von Anwälten aus derselben Kanzlei nicht generell unzulässig. Dies ist nur dann der Fall, wenn tatsächlich Hinweise auf einen Interessenkonflikt bestehen.
Gerichtsspielraum: Überschreitung oder zulässige Grenzverwaltung?
Die Bewertung, ob Interessenkonflikt vorliegt, obliegt im Endeffekt dem zuständigen Gerichtsvorsitzenden. Dieser hat dabei einen gewissen Ermessensspielraum, der nicht uneingeschränkt vom Revisionsgericht überprüft werden kann. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass trotz des Potenzials für einen Interessenkonflikt konkrete Anzeichen für einen solchen Mangel leiden.
Zustimmung der Angeklagten: Siegel vom Durchbruch?
Die Bestellung von Rechtsanwalt CC als Pflichtverteidiger wurde nicht zuletzt dadurch unterstützt, dass sowohl der Angeklagte AA als auch dessen Betreuer und der Verteidiger keinerlei Bedenken geäußert hatten. Tatsächlich wurde eine Vertretung des Angeklagten AA durch Rechtsanwalt CC ausdrücklich gebilligt. Ein solches Einverständnis könnte einen Interessenkonflikt überwiegen, so das Gericht.
Letztes Wort: Entscheidung steht
Insgesamt hat das Oberlandesgericht Oldenburg en[…]


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