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Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Motorradfahren auf dem Hinterrad

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Landessozialgericht Hamburg – Az.: L 2 U 32/21 – Urteil vom 04.05.2022

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 4. September 2020 und der Bescheid vom 2. August 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Januar 2019 aufgehoben und festgestellt, dass der Unfall des Klägers am 15. Mai 2018 ein Arbeitsunfall ist.

2. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob das Ereignis vom 15. Mai 2018 als Arbeitsunfall festzustellen ist.

Der 1978 geborene Kläger ist als Bauleiter beschäftigt. Am 15. Mai 2018 gegen 12:00 Uhr war er mit seinem Motorrad auf dem Weg vom Büro zu einer nahegelegenen Baustelle unterwegs, als er die Kontrolle über das Motorrad verlor und stürzte. Hierbei zog er sich Verletzungen, unter anderem einen offenen Bruch am linken Unterschenkel, zu.

In der von der Arbeitgeberin ausgefüllten Unfallanzeige vom 17. Mai 2018 wurde zum Unfallhergang ausgeführt, dass der Kläger auf dem Weg von der Geschäftsstelle der Arbeitgeberin zur nahegelegenen Baustelle auf der K. beim Schaltvorgang mit der linken Hand von der Kupplung abgerutscht sei. In diesem Augenblick habe sich das Vorderrad gehoben und der Kläger habe die Kontrolle über das Motorrad verloren und sei gestürzt. Im Durchgangsarztbericht vom 22. Mai 2018 wird unter Punkt 2 „Angaben des Versicherten zum Unfallort, Unfallhergang und zur Tätigkeit, bei der der Unfall eingetreten ist“ angegeben: „Männlicher Patient als Motorradfahrer verunfallt, Motorrad hochgezogen, außer Kontrolle geraten und gestürzt gegen Betonpfeiler.“

(Symbolfoto: Alex Kravtsov/Shutterstock.com)

Im Bericht der aufnehmenden Polizei zum Verkehrsunfall vom 15. Mai 2018 wurde der Unfallhergang wie folgt niedergelegt: „Vor Ort konnten drei Zeugen festgestellt werden. Alle drei waren Fußgänger und schilderten unabhängig voneinander den Unfallhergang wie folgt: Der Motorradfahrer kam aus Richtung der O. und befuhr die S. in Richtung K.. Dann beschleunigte das Motorrad stark und der Fahrer setzte zu einem sogenannten Wheelie an. Er fuhr einige Zeit auf dem […]


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