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Rechtsanwälte Kotz GbR

Einspruchsbeschränkung gegen Bußgeldbescheid auf Rechtsfolgenausspruch

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Fahrverbot für unrechtmäßiges Benutzen einer Rettungsgasse bestätigt.
Ein Autofahrer wurde wegen unberechtigter Benutzung einer freien Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen auf einer Autobahn zu einer Geldbuße von 480 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Betroffene legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und beschränkte diesen in der Hauptverhandlung auf die Rechtsfolgen. Das Amtsgericht Aschaffenburg reduzierte die Geldbuße auf 240 Euro, das Fahrverbot blieb jedoch bestehen.

Gegen diese Entscheidung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, in der er Verletzung formellen und materiellen Rechts sowie den Eintritt der Verfolgungsverjährung geltend machte. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte, die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.

Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerde ergab keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen. Die Rechtsbeschwerde wurde daher als offensichtlich unbegründet verworfen. Eine Verfolgungsverjährung trat nicht ein, da der Bußgeldbescheid rechtzeitig und wirksam erlassen wurde.

Die Urteilsfeststellungen ließen zudem nicht erkennen, dass im Fall der Verbüßung eines einmonatigen Fahrverbotes für den Betroffenen die Gefahr einer Existenzvernichtung drohte. Bloße berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes.

BayObLG – Beschl. v. 22.02.2023 – Az.: 201 ObOWi 66/23

I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 17.10.2022 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass Ziffer 1. des Urteilstenors des vorgenannten Urteils wie folgt neu gefasst wird:

„Der Betroffene wird nach dem Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt vom 18.05.2022 wegen fahrlässiger unberechtigter Benutzung einer freien Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn zu einer Geldbuße von 240 Euro verurteilt.“

II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Gründe
I.

(Symbolfoto: Petair/Shutterstock.com)

Gegen den Betroffenen erging am 18.05.2022 ein Bußgeldbescheid der Zentra[…]


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