Kein Ausschluss bei Schäden durch Wagenheber – Privathaftpflicht muss zahlen.
Ein Versicherter, der beim Reifenwechseln mit einem Wagenheber das Fahrzeug seines Vaters beschädigt, kann seinen Schaden von der Privathaftpflichtversicherung regulieren lassen. Das entschied das Amtsgericht in einer aktuellen Klage gegen eine Versicherungsgesellschaft. Diese hatte die Regulierung verweigert und argumentiert, dass der Schaden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht worden sei und somit die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig sei. Der Kläger hingegen vertrat die Auffassung, dass der Schaden nicht durch den Gebrauch des klägerischen Fahrzeugs verursacht worden sei und somit die Ausschlussklausel der Privathaftpflichtversicherung nicht greife. Das Gericht gab dem Kläger Recht und stellte fest, dass das Schwergewicht der Schadensverursachung nicht vom Fahrzeug, sondern vom Wagenheber ausgegangen sei. Somit gehöre der Schaden zum Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung. Der Versicherte kann somit den Schaden von der Privathaftpflichtversicherung regulieren lassen.
AG Wipperfürth – Az.: 9 C 145/22 – Urteil vom 06.10.2022
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger wegen des Ereignisses vom“0″ in A-Stadt, F-Straße, bei dem der Kläger das KFZ seines Vaters mit dem Kennzeichen GM-*** beim Reifenwechsel beschädigte, Versicherungsschutz aus der Haftpflichtversicherung Nr.“01″ zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine Privat-Haftpflichtversicherung.
In den dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Stand 09/2020) heißt es unter der Ziffer „A1-7.14“ wie folgt:
„Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht.“
Privathaftpflicht zahlt auch bei Schäden durch Wagenheber: Aktuelle Klage bestätigt, dass der Deckungsbereich der Versicherung nicht durch den Gebra[…]