Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Privat-Haftpflichtversicherung – Fahrzeugbeschädigung durch Wagenheber

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Kein Ausschluss bei Schäden durch Wagenheber – Privathaftpflicht muss zahlen.
Ein Versicherter, der beim Reifenwechseln mit einem Wagenheber das Fahrzeug seines Vaters beschädigt, kann seinen Schaden von der Privathaftpflichtversicherung regulieren lassen. Das entschied das Amtsgericht in einer aktuellen Klage gegen eine Versicherungsgesellschaft. Diese hatte die Regulierung verweigert und argumentiert, dass der Schaden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht worden sei und somit die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig sei. Der Kläger hingegen vertrat die Auffassung, dass der Schaden nicht durch den Gebrauch des klägerischen Fahrzeugs verursacht worden sei und somit die Ausschlussklausel der Privathaftpflichtversicherung nicht greife. Das Gericht gab dem Kläger Recht und stellte fest, dass das Schwergewicht der Schadensverursachung nicht vom Fahrzeug, sondern vom Wagenheber ausgegangen sei. Somit gehöre der Schaden zum Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung. Der Versicherte kann somit den Schaden von der Privathaftpflichtversicherung regulieren lassen.

AG Wipperfürth – Az.: 9 C 145/22 – Urteil vom 06.10.2022

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger wegen des Ereignisses vom“0″ in A-Stadt, F-Straße, bei dem der Kläger das KFZ seines Vaters mit dem Kennzeichen GM-*** beim Reifenwechsel beschädigte, Versicherungsschutz aus der Haftpflichtversicherung Nr.“01″ zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine Privat-Haftpflichtversicherung.

In den dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Stand 09/2020) heißt es unter der Ziffer „A1-7.14“ wie folgt:
„Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht.“

Privathaftpflicht zahlt auch bei Schäden durch Wagenheber: Aktuelle Klage bestätigt, dass der Deckungsbereich der Versicherung nicht durch den Gebra[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv