Landessozialgericht Sachsen-Anhalt – Az.: L 3 BA 9/18 – Urteil vom 13.10.2022
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 26. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beklagte aufgrund der nach § 28p Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – SGB IV) durchgeführten Beitragsüberwachung von der Klägerin zu Recht Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von insgesamt 37.305,16 € (inklusive Säumniszuschlägen i.H.v. 12.340,00 € nach § 24 Abs. 1 SGB IV) fordert.
Die 1973 geborene Klägerin meldete am 25. Juli 2008 das Gewerbe „Bewachungsunternehmen gem. § 34a GewO, Seminare und Trainings-, Schutzhundeservice, Hundeführerausbildung“ an und gab als Beginn der angemeldeten Tätigkeit den 8. August 2008 sowie als Anschrift der Wohnung und der Betriebsstätte jeweils E-Allee in F an. Bereits ab Mai 2008 erstellte sie Rechnungen unter „T1-GbR“ und gab als Bankverbindung ein Konto bei der C-Bank AG (Filiale P.) an. Nachfolgend – ca. ab Mitte August 2008 – ist als Rechnungssteller „T2“ angegeben und als Inhaber des vorgenannten Kontos „T1 GbR. Die Kontaktdaten sind erstmals im Dezember 2009 handschriftlich von B@t.de in T2@a.de geändert; diese Änderung wurde dann im Briefkopf fortlaufend dementsprechend angepasst. Unter dem 27. Januar 2010 meldete die Klägerin das vorgenannte Gewerbe zum 31. Dezember 2009 ab und gleichzeitig das Gewerbe „Bewachungsunternehmen gem. § 34a GewO, Seminare und Training, Hausservice im Bereich Garten- und Landschaft, anfallende kleinere Arbeiten im Haus (ausgeschlossen sind handwerkliche Tätigkeiten), Büroservice (z.B. Korrespondenz, Korrekturlesen, Kopieren, vorbereitende Buchhaltung etc.)“ zum 25. Januar 2010 an. Als Anschrift der Wohnung ist weiterhin E-Allee in F, als Betriebsstätte F-Straße in F, angegeben. Ab Mai 2010 erstellte sie Rechnungen zunächst mit dem Briefkopf „D1“ und einer Bankverbindung bei der S-Bank AG, Kontoinhaber D1 sowie zuletzt unter „D2 “ (mit vorgenannter Bankverbindung). Das letztgenannte Gewerbe meldete die Klägerin unter dem 19. Mai 2011 zum 31. Mai 2011 aus persönlichen/familiären Gründen ab und teilte hierzu als Anschrift der Wohnung G-Straße in H mit. Unter der vorgenannten Anschrift ist die Klägerin seit dem 1. März 2011 fortlaufend gemeldet. In der Betri[…]