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Oberlandesgericht Düsseldorf
Az: I-20 U 204/02

Das OLG Düsseldorf hat auf die mündliche Verhandlung vom XX für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin zu 1) gegen das Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Oktober 2002 wird zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten der Berufung tragen die Klägerin zu 1) 3/ 4, die Klägerin zu 2) 1/ 4. Das Gleiche gilt für die außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerinnen selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet.
Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Zu dem in zweiter Instanz im wesentlichen unveränderten Sachverhalt wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Nachdem der Senat mit Schreiben vom 14. Oktober 2003 auf Bedenken gegen die bis dahin angekündigten Klageanträge hingewiesen hatte, sind diese jedoch geändert worden. Die Klägerin zu 2) hat ihre Klage zurückgenommen und gleichzeitig die Klägerin zu 1) ermächtigt, im Wege der Prozessstandschaft im eigenen Namen gegen die Beklagten vorzugehen und die in diesem Zusammenhang entstandenen (angeblichen) Schadenersatzansprüche an die Klägerin zu 1) abgetreten (Ermächtigungs- und Abtretungserklärung vom 16. Oktober 2003). Die Klägerin zu 1) stellt nunmehr folgenden Berufungsantrag:
I. Die Beklagten werden verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, über eine Internet-Plattform wie www.ebay.de
1. im Geltungsbereich des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften die folgenden Gemeinschaftsmarken
ROLEX
ROLEX (mit Abbildung Krone)
Krone (Abbildung)
OYSTER
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