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Nettokaltmiete – Grundmiete ohne Betriebskosten

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Die Nettokaltmiete ist der Mietpreis ohne die anfallenden Betriebskosten, wie zum Beispiel Heizung, Strom, Wasser und Müllabfuhr. Sie ist die Grundlage für die Berechnung der Bruttokaltmiete, bei der die Betriebskosten hinzugerechnet werden. Die Bruttokaltmiete ist der Gesamtmietpreis, der vom Mieter bezahlt werden muss. Die Nettokaltmiete oder auch Grundmiete wird in der Regel in Mietverträgen angegeben und ist für Mieter wichtig, um die tatsächlichen monatlichen Mietkosten einschätzen zu können.
Kaltmiete, auch Nettokaltmiete oder Grundmiete für Haus oder Wohnung
Jeder Mieter wird wissen, dass es hierzulande einen Unterschied zwischen der sogenannten Bruttomiete und der Nettokaltmiete gibt. Wenn es jedoch um Betriebskosten im Kontext der Nettokaltmiete geht oder wenn die Frage im Raum steht, wie sich die Nettomiete überhaupt berechnet, so gibt es nicht selten fragende Gesichter bei den Mietern. Auch im Zusammenhang mit der genauen Definition der Nettokaltmiete gibt es regelmäßig Unklarheiten. Vor allem deshalb sollten Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen und nicht blind darauf vertrauen, was Ihnen der Vermieter vorgibt. Nur so können Sie später bei einer eventuell notwendigen Mieterverhandlung bestens vorbereitet sein.
Was genau bedeutet eigentlich Nettokaltmiete?
Die Nettokaltmiete ist die Miete, die ein Mieter für seine Unterkunft zahlen muss, ohne dass weitere Nebenkosten wie beispielsweise Heizungskosten oder Kleinreparaturen enthalten sind. (Symbolfoto: carballo/Shutterstock.com)

Wenn ein Mieter auf der Grundlage seines Mietvertrages lediglich die sogenannte Nettokaltmiete zahlt, so bedeutet dies im Klartext, dass der Mieter lediglich den Mietzins ausschließlich für die Überlassung des Wohnraums an den Vermieter zahlt. Dementsprechend sind die Betriebskosten für die Mietnutzung in der Nettokaltmiete nicht enthalten. Dies ist der entscheidende Unterschied zwischen der Nettokaltmiete und der Bruttomiete. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Nettokaltmiete daher auch als Grundmiete bezeichnet. Bedingt durch den Umstand, dass die Grundmiete im Kontext des regionalen Mietspiegels als Grundlage für die Berechnung dient, hat die Nettokaltmiete eine erheblich höhere Bedeutung gewonnen.
Was wird zu den Betriebskosten gezählt[…]


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