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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verbotene Kraftfahrzeugrennen – Geschicklichkeitsdemonstrationen eines Einzelfahrers

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Demonstrationen der Geschicklichkeit im Straßenverkehr: Grenzen zwischen Autorennen und Fahrtechniken
In diesem Urteil geht es um einen Autofahrer, der vor Gericht stand, weil er in der Öffentlichkeit eine Reihe von riskanten Fahrmanövern durchgeführt hat. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe einer Menschenmenge und geparkter Fahrzeuge, und es wird behauptet, dass der Fahrer zeitweise die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat. Der Hauptpunkt des Falles besteht darin, ob das Verhalten des Fahrers als verbotenes Kraftfahrzeugrennen klassifiziert werden kann, was erhebliche rechtliche Folgen haben könnte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Qs 60/20 >>>

Klassifizierung des Fahrverhaltens
Das Amtsgericht Koblenz hatte den Fall zuerst verhandelt und in seinem Urteil vom 2. September 2020 festgestellt, dass das Verhalten des Fahrers als Kraftfahrzeugrennen eingestuft werden könnte. Das Gericht argumentierte, dass ein Kraftfahrzeugrennen nicht nur auf Geschwindigkeitsrennen beschränkt sei, sondern auch Geschicklichkeits-, Zuverlässigkeits-, Leistungsprüfungs- und Orientierungsfahrten einschließen könne. Das Gericht stellte weiterhin fest, dass die Gefährlichkeit illegaler Straßenrennen nicht nur durch hohe Geschwindigkeiten, sondern auch durch rücksichtsloses und riskantes Fahren im innerstädtischen Bereich bestimmt würde.
Fahrtechniken versus Geschwindigkeitsrennen
Die Verteidigung legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein, mit dem Argument, dass der Beschuldigte nicht versucht habe, eine hohe Geschwindigkeit zu erreichen, sondern bestimmte in der Motorsportszene bekannte Fahrtechniken angewandt habe. Diese Techniken erfordern eine vollständige Beherrschung des Fahrzeugs und eine hohe Geschicklichkeit des Fahrers. Nach Ansicht der Verteidigung sollte der Tatbestand des Kraftfahrzeugrennens nicht gegeben sein, wenn das Hauptziel des Fahrers nicht darin besteht, eine maximale Geschwindigkeit zu erreichen.
Bewertung des Fahrverhaltens und Gerichtsentscheid
Das Gericht prüfte die Argumente der Verteidigung und stellte fest, dass der Beschuldigte zwar die öffentlichen Straßen missbraucht und eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dargestellt hatte, sein Verhalten jedoch nicht die spezifische Absicht zeigte, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Es wurde auch betont, dass der Fahrer seine Fahrfähig[…]


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