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Betriebskostenabrechnung prüfen – Viele Abrechnungen enthalten Fehler

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Worauf Sie bei der Abrechnung Ihrer Betriebskosten achten sollten.
Sind Sie unsicher bezüglich Ihrer Betriebskostenabrechnung? Dann sollten Sie genauer hinschauen! Nicht selten werden Kosten weiterberechnet, die gar nicht auf Mieter abwälzbar sind. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte und können unnötige Ausgaben vermeiden.
Verwaltungsaufwand für Vermieter
Kommt Ihnen die aktuelle Betriebskosten auch zu hoch vor? Abseits von steigender Energiekosten versteckt sich nicht allzu selten auch der eine oder andere Fehler in der Abrechnung. Jetzt vom Fachmann prüfen lassen! (Symbolfoto: tommaso79/Shutterstock.com)

Es gehört zu den gesetzlich verankerten Pflichten eines Vermieters, seine Mieter im Hinblick auf die Höhe der zu zahlenden Nebenkosten bzw. der bereits gezahlten Nebenkosten im Verhältnis zu dem Verbrauch zu informieren. Für viele Vermieter stellt dies eine eher lästige Verpflichtung dar, da diese Verpflichtung mit einem enorm hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Gerade dann, wenn der Vermieter nicht ausschließlich aus der Vermietung heraus lebt, sondern vielmehr noch einer geregelten Arbeit nachgeht, ist die Erstellung der Betriebskostenabrechnung enorm zeitaufwendig. Dennoch sollten Vermieter bei der Erstellung sehr genau arbeiten, damit Fehler vermieden werden. Sollten sich Fehler in der Betriebskostenabrechnung befinden kann es durchaus sein, dass der Mieter diese Abrechnung überprüfen lässt. Eine derartige Überprüfung kann für einen Mieter finanziell durchaus lohnenswert sein.
Zunächst erst einmal die Art der Abrechnung genau prüfen
Bevor sich ein Mieter an die Überprüfung macht sollte zunächst erst einmal abgeklärt werden, was überhaupt geprüft wird. Im landläufigen Sprachgebrauch wird sowohl von der Betriebskostenabrechnung als auch von der Nebenkostenabrechnung gesprochen. Aus rechtlicher Sicht heraus betrachtet wird im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis jedoch stets von der Betriebskostenabrechnung gesprochen. Dies rührt daher, dass es sich gem. § 1 BetrKV um Kosten handelt, welche durch den Betrieb eines Grundstücks bzw. Eigentum heraus entstehen.
Umlage der Kosten auf Mieter
Der Gesetzgeber schreibt dem Vermieter die Umlage von den […]


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