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Zielvereinbarung im Arbeitsrecht

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Vertragliche Nebenabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In einer Zielvereinbarung im Arbeitsrecht wird eine vertragliche Nebenabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Zielsetzungen können dabei sowohl qualitativer als auch quantitativer Natur sein. Im Folgenden Artikel erfahren Sie, welche Zielsetzungen typisch sind, welche Vorteile die Zielvereinbarung für beide Parteien bringt und worauf es bei der Formulierung ankommt.

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Die Unterschiede in der Zielsetzung.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber verfolgen innerhalb des Arbeitsverhältnisses, welches zwischen den beiden Vertragsparteien besteht, gewisse Zielsetzungen. Nicht selten jedoch kommt es vor, dass die Vorstellungen im Hinblick auf diese Zielsetzungen voneinander abweichen. Der Arbeitnehmer hat diesbezüglich andere Vorstellungen als der Arbeitgeber. In der gängigen Praxis bezieht sich dies auf gewisse Rahmenumstände, die mit dem Arbeitsverhältnis einhergehen. Durch eine Zielvereinbarung können beide Parteien jedoch aufeinander zugehen und eine gemeinsame Basis finden, sodass das Arbeitsverhältnis künftig für beide Seiten zufriedenstellender ist.
Um was genau handelt es sich bei einer Zielvereinbarung eigentlich?
Gefürchtetes Zielvereinbarungsgespräch: Besonders für Führungskräfte oder Mitarbeiter im gehobenen Management sind Zielvereinbarungen ein probates Mittel die Performance im beiderseitigen Vorteil zu steigern. (Symbolfoto: Pressmaster/Shutterstock.com)

Die Zielvereinbarung hat ihre rechtliche Grundlage in dem Arbeitsrecht und wird dort als vertragliche Nebenabrede verstanden, die zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen wird. Es handelt sich somit um eine separate Vereinbarung, die auch entsprechend separat von dem Arbeitsvertrag betrachtet werden muss. Durch die Zielvereinbarung wird zwischen den beiden Vertragsparteien festgelegt, dass ganz bestimmte Rahmenumstände mit Bezug auf das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Zeitrahmens angestrebt werden. Die ganz bestimmten Rahmenumstände werden von beiden Seiten im Zuge der Zielvereinbarung als Ziel festgelegt. Gleichermaßen verhält es sich auch mit dem Zeitrahmen. In der gängigen Praxis wird hierbei ein Geschäftsjahr[…]


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