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Behinderung von Baumfällarbeiten – Schadensersatzpflicht

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AG Hamburg, Az.: 18b C 329/18, Urteil vom 04.02.2019

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
Symbolfoto: Von Parilov /Shutterstock.com

Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz, weil die Beklagte Baumschneidearbeiten behindert habe, indem ihr PKW in einem für die Arbeiten errichteten vorübergehenden Halteverbot abgestellt wurde.

Der Kläger ist Gewerbetreibender und im Bereich der Forstlohnarbeit tätig. Das Bezirksamt Hamburg-Nord beauftragt den Kläger, in der in Hamburg Baumschneidearbeiten in der Zeit vom 01.06.2016 bis zum 30.06.2016 vorzunehmen (Anlage K1). Dabei sollten ein Hubsteiger sowie ein Schredder mit Ladefahrzeug eingesetzt werden. Da der Straßenrand der auf Höhe der Hausnummer 280 als Stell-, Rangier- und Abstellfläche genutzt werden sollte, wurde dieser Bereich auch für den 29.09.2016 mit entsprechenden Schildern als Halteverbotszone ausgewiesen. Dennoch parkte am 29.09.2016 der PKW der Beklagten mit dem amtlichen Kennzeichen … von 12:53 bis 13:39 Uhr in diesem Bereich. Das Fahrzeug wurde amtlich angeordnet abgeschleppt. Verursacher war der Beklagten zufolge nicht sie selbst, sondern ein Familienangehöriger.

Der Kläger forderte die Beklagte am 14.01.2017 mit Frist bis zum 25.01.2017 auf, ihn den durch das widerrechtliche Abstellen des Fahrzeugs und das dadurch erzwungene vorübergehende Ruhen der Arbeit entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Beklagte kam dieser Aufforderung nicht nach. Das daraufhin vom Kläger beauftragte Inkassounternehmen mahnte die Beklagte wiederholt zur Zahlung auf.

Der Kläger behauptet, das Fahrzeug hätte den Fortgang der Baumarbeiten behindert. Erst nach dem Ab[…]


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