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Unfall im Homeoffice – Arbeitsunfall oder nicht?

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Ist ein Unfall zu Hause im Homeoffice ein Arbeitsunfall und wer zahlt?
Zahlreiche Firmen und Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Chance an, im Homeoffice den täglichen Pflichten des Arbeitslebens nachzukommen. Dieses Prinzip hat sich auch in Deutschland mittlerweile durchgesetzt, oder besser gesagt, es beginnt sich langsam durchzusetzen, da es zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Neben der Flexibilität ermöglicht die Arbeit im Homeoffice dem Mitarbeiter auch mehr Zeit für die Familie sowie ein stressfreieres Arbeiten. Das Problem, welches die Tätigkeit im Homeoffice mit sich bringt, ist lediglich die Frage des betrieblichen Versicherungsschutzes. Was ist, wenn der Mitarbeiter im Homeoffice einen Unfall am Arbeitsplatz erleidet? Die Vielzahl der Menschen dürfte sich darüber noch keine nennenswerten Gedanken gemacht haben, obgleich diese Frage doch immens wichtig ist. Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern den Wunsch nach mehr Flexibilität erfüllen ist dies durchaus erst einmal löblich, doch sollten die Rahmenbedingungen im Unfallfall auf jeden Fall genau abgeklärt sein.

Einfach und flexibel arbeiten von zu Hause aus im Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer ein Traum. Doch verbergen sich in der neuen Arbeitswelt nicht nur Vorteile. Wie sieht es zum Beispiel bei einem Unfall bei der Arbeit zu Hause aus? Das BGS hat hier unlängst entschieden, dass Unfälle im Homeoffice keine Arbeitsunfälle dargstellen. Symbolfoto: monkeybusinessimages/Bigstock
Betriebliche Unfallversicherung, die Fakten
Jeder Arbeitnehmer, der seiner beruflichen Tätigkeit am Arbeitsplatz nachgeht, hat einen Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung und ist dementsprechend auch versicherungstechnisch abgesichert. Das Homeoffice jedoch gilt in Deutschland als Sonderfall, da der Arbeitnehmer ja nicht in der Betriebsstätte des Arbeitgebers seiner beruflichen Pflicht nachkommt und dementsprechend nur eingeschränkten Schutz genießt. In der Vergangenheit gab es bereits mehrfach Fälle, in denen im Homeoffice ein Unfall geschehen ist, welcher dann zu einem Streitfall wurde. Das Bundessozialgericht hat sich mit dieser Frage bereits befasst und ein Urteil gesprochen. In dem Urteil vom 05.07[…]


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