Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Beitragsanpassung in privater Krankenversicherung – Unwirksamkeit

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

OLG Rostock – Az.: 4 U 132/21 – Urteil vom 27.09.2022

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 24.11.2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Das Versäumnisurteil vom 10.12.2020 wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 4.240,08 € zuzüglich Jahreszinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2020 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte; die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 85 Prozent und die Beklagte zu 15 Prozent.

IV. Dieses Urteil und – im Umfang seiner Aufrechterhaltung – das angefochtene Urteil des Landgerichts Neubrandenburg sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

V. Die Revision wird beschränkt auf die Rückerstattungsansprüche des Klägers aufgrund der Beitragsanpassungen zum 01.01.2013, zum 01.01.2015, zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 zugelassen.
Beschluss
I. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.

II. Der Streitwertbeschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 24.11.2021 wird von Amts wegen abgeändert und dahingehend neu gefasst, dass der Streitwert für den ersten Rechtszug auf bis zu 30.000,00 € festgesetzt wird.
Gründe
I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung und sich daraus ergebende Ansprüche auf Rückerstattung und Herausgabe von Nutzungen.

Bei der Beklagten handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen, bei welchem der Kläger seit dem 01.02.1994 eine private Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich einer Krankentagegeldversicherung unterhält mit einem monatlichen Gesamtbeitrag in Höhe von zuletzt 659,73 €.

In den Versicherungsvertrag einbezogen sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (im Folgenden: AVB KK) der Beklagten, welche unter anderem die folgenden hier relevanten Regelungen enthalten:

„(…)
§ 8 Beitragszahlung
Teil I

(1) Der Beitrag ist ein Jahre[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv