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Arbeitszeugnis Frist und Verjährung

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Welche Fristen bestehen und wann verjährt der Zeugnisanspruch?
Jeder Arbeitnehmer hat auf der Grundlage des deutschen Arbeitsrechts ein Anrecht darauf, von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu bekommen. Die Gründe dafür können vielfältig sein, doch in der gängigen Praxis ist es zumeist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welche einen Arbeitnehmer zu der Einforderung eines Arbeitszeugnisses veranlasst.

Die wenigsten Arbeitnehmer wissen jedoch dahingehend Bescheid, welche Rahmenbedingungen ein derartiges Arbeitszeugnis erfüllen muss und dass es diesbezüglich auch Fristen sowie eine Verjährung gibt. Insbesondere im Zusammenhang mit dieser Verjährung muss ein Arbeitnehmer enorm wachsam sein, da mit dem Erreichen der Verjährung letztlich auch der Anspruch auf das Arbeitszeugnis verfallen kann.

Ein Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber lediglich innerhalb einer gesetzlich klar definierten Frist ein entsprechendes Arbeitszeugnis einfordern. Sollte eine derartige Einforderung seitens des Arbeitnehmers erfolgen, so hat der Arbeitgeber eine gesetzlich festgelegte Frist, dieser Anforderung nachzukommen. Diese Frist liegt bei zwei Wochen. Der Arbeitnehmer hat die gesetzliche Verpflichtung, das von dem Arbeitgeber fertiggestellte Arbeitszeugnis in den Arbeitsräumlichkeiten des Arbeitgebers abzuholen. Diese Abholung muss ebenfalls binnen einer festgelegten Frist erfolgen.
Im Rahmen welcher Fristsetzung kann ein Arbeitszeugnis von dem Arbeitnehmer beantragt werden?
Wie lange darf der Arbeitgeber für ein Arbeitszeugnis brauchen? Wann verjährt der Zeugnisanspruch? (Symbolfoto: Lisa-S /Shutterstock.com)

Die rechtliche Grundlage für das Arbeitszeugnis findet sich in dem § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) wieder. Der Gesetzgeber sagt, dass dieses Arbeitszeugnis gem. GewO mit der Beendigung von dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer entsprechend beantragt werden soll. Sollte das Arbeitsverhältnis mittels einer Kündigung beendet werden, so kann der entsprechende Antrag auf ein Arbeitszeugnis auch mit dem Ende von der Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer beantragt werden.

Der Gesetzgeber hat die Arbeitgeber zwar durchaus zu der Erstellung eines Arbeitszeugnisses für den Arbeitnehmer verpflichtet, allerdings handelt es si[…]


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