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Scheidung: Regelung Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt

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Unterhalt für Ehepartner: Unterhaltsanspruch vor und nach der Scheidung
Es gibt in Bezug auf die Beziehung zwischen Mann und Frau ein schönes Sprichwort, welches letztlich so alt ist wie die Beziehung der Menschen zueinander. Dieses Sprichwort lautet „Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht etwas Bessres findet!. Obgleich sich dieser Spruch auf den ersten Blick als etwas zynisch anmutet, so gibt es dennoch ein Fünkchen Wahrheit darin. Es gibt zahlreiche Menschen, die sich sehr zynisch mit dem Bund der Ehe auseinandersetzen und die Auffassung vertreten, dass die Ehe eine Erfindung aus einer Zeit sei, in welcher die Menschen nur 30 Jahre alt geworden sind. Unter diesen Gesichtspunkten ist dann auch der berühmte Trauspruch „bis dass der Tod Euch scheidet“ in einem ganz anderen Licht zu sehen. Die nackten Zahlen in Deutschland indes sprechen eine eindeutige Sprache. Gem. Angaben des Statistischen Bundesamtes werden hierzulande knapp 143.000 Ehen letztlich wieder geschieden. Dementsprechend sind die Regelungen in Bezug auf den Trennungsunterhalt sowie auch den Ehegattenunterhalt als Basiswissen für verheiratete Personen umso wichtiger.

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Obgleich durch eine Trennung bzw. Scheidung der gemeinsame Lebensweg des Paares getrennt werden soll, so bleiben die entsprechenden Eheleute auch weiterhin füreinander finanziell verantwortlich. Während der Trennungszeit gilt hierzulande die Regelung, dass der finanziell besser aufgestellte Part für die bedürftige Person zahlt.
Der Trennungsunterhalt in dem sogenannten Trennungsjahr
(Symbolfoto: nepool/Shutterstock.com)

Es gibt eine gewisse Zeitspanne zwischen der erfolgten Trennung und der gerichtlichen Ehescheidung, welche als Übergangszeit betrachtet werden kann. Diese Zeitspanne wird rechtlich auch als das Trennungsjahr bezeichnet. In diesem Trennungsjahr besteht für diejenige Person, welche finanziell nicht für sich selbst sorgen kann, ein gesetzlicher Anspruch auf den Trennungsunterhalt. Dieser Ans[…]


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