LG Bielefeld – Az.: 1 O 231/16 – Urteil vom 29.05.2020
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld i. H. v. 3.000,00 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.06.2016 zu zahlen.
II. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i. H. v. 334,75 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.06.2016 zu zahlen.
III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 %. Die Klägerin trägt 40 % der Kosten der Nebenintervention. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte bzw. die Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Tatbestand
(Symbolfoto: Tricky_Shark/Shutterstock.com)
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schmerzensgeld nach einem Sturz.
Es gibt einen schmal gepflasterten Streifen auf der D. Str. in Richtung P. Str. in A.. Der schmal gepflasterte Streifen wird als Parkstreifen von PKW genutzt. Der Bereich ist der Straßenreinigungsklasse 08 zugeordnet. An der Gabelung zur H. Str. liegt das Grundstück V. Str. xx, dessen Eigentümer die Streithelfer sind.
Um den 24.01.2015 gab es gem. Wetterwarnungsarchiv für die Stadt A. eine Wetterwarnung für sämtliche Höhenstufen wie folgt:
Leichte Glättewarnung: 23.01.2015 22:00 Uhr bis 24.01.2015 10:00 Uhr
Frostwarnung (Winter) 23.01.2015 12:00 Uhr bis 24.01.2015 10:00 Uhr
Schneefall: 24.01.2015 07:00 Uhr bis 24.01.2015 15:00 Uhr
Glätte: 24.01.2015 15:00 Uhr bis 24.01.2015 22:00 Uhr
Glätte: 24.01.2015 19:35 Uhr bis 25.01.2015 10:00 Uhr
Frostwarnung (Winter): 24.01.2015 13:08 Uhr bis 25.01.2015 12:00 Uhr.
Die Mitarbeiter der Beklagten führten am 24.01.2015 auf […]