Fahrverbote gelten nur zeitlich befristet, ein Führerscheinentzug hingegen unbefristet.
Zwei der häufigsten Strafen, die aufgrund eines Verstoßes oder eines Verbrechens im Straßenverkehr erfolgen, stellen das Fahrverbot oder der Entzug von der Fahrerlaubnis bzw. dem Führerschein dar. Vielen Menschen ist jedoch überhaupt nicht bewusst, dass es zwischen diesen beiden Strafarten durchaus Unterschiede gibt und dass sich aus diesen Verboten heraus unterschiedliche Konsequenzen ergeben.
Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen dem Führerschein und der Fahrerlaubnis?
Der Unterschied zwischen dem Führerschein sowie der Fahrerlaubnis liegt in dem Umstand, dass es sich bei dem Führerschein um eine amtlich ausgestellte Urkunde handelt. Diese Urkunde hat die gesetzliche Aussagekraft, dass der Urkundeninhaber durch den Führerschein eine Fahrerlaubnis behördlich ausgestellt bekam und dass sich daraus auch die Erlaubnis ergibt, im Straßenverkehr mit einem entsprechenden Kfz der entsprechenden Führerscheinklasse unterwegs zu sein.
Die Fahrerlaubnis wird mittels eines Rechtsakts seitens der jeweilig zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde wird umgangssprachlich auch landläufig als Führerscheinstelle bezeichnet.
Der Führerscheinentzug sowie auch der Entzug der Fahrerlaubnis wird landläufig nicht selten in einem Atemzug sozusagen synonym genannt, obgleich dies in rechtlicher Hinsicht nicht vollständig korrekt ist. Gem. § 3 StVG (Straßenverkehrsgesetz) lautet die rechtlich korrekte Bezeichnung „Entziehung der Fahrerlaubnis“.
Die rechtlichen Konsequenzen
Es ist durchaus ein merklicher Unterschied, ob eine Person ohne einen Führerschein bzw. ohne eine gültige Fahrerlaubnis im Straßenverkehr unterwegs ist. Die Autofahrt ohne einen Führerschein stellt in rechtlicher Hinsicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, welche ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro nach sich zieht. Dies begründet sich daher, dass gem. § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) jeder Autofahrer gesetzlich zum Mitführen des Führerscheins verpflichtet ist. Im Zuge einer Kontrolle muss jeder Autofahrer zu jeder Zeit dazu in der Lage sein, den Führerschein vorzuzeigen. Im Gegensatz zu der Fahrt ohne Führerschein ist jedoch die Autofahrt ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat, welche gem. § 21 StVG eine Maximalfreiheitsstrafe von einem Jahr bzw. alternativ dazu eine Geldstrafe nach sich zieht.
Um was handelt es sich bei einem Fahrverbot