AG Mainz – Az.: 34 F 126/21 – Beschluss vom 04.05.2021
1. Die Entscheidung über die Teilnahme an Testverfahren zur Diagnose von Covid-19 im Rahmen eines Schulbesuchs des Kindes L., geb. …2011 wird auf die Kindesmutter übertragen.
2. Soweit die Kindesmutter beantragt hat, dass ihr die Entscheidung über das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen des Schulbesuchs des Kindes L., geb. …2011 übertragen wird, wird der Antrag abgewiesen.
3. Die Kosten des Verfahrens hat der Kindesvater zu tragen.
4. Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Kindesmutter begehrt die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis im Hinblick darauf, ob die Tochter der Beteiligten L. zum Zwecke des Schulbesuchs an Testverfahren zur Diagnose von Covid-19 teilnehmen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen darf.
Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sind seit dem 04.11.2020 rechtskräftig geschieden. Aus ihrer Ehe ist die Tochter L., geboren am …2011 und der Sohn R., geboren …2008 hervorgegangen. Beide Kinder leben im Haushalt der Kindesmutter und werden ausschließlich von ihr betreut. Seit spätestens Juli 2019 finden auf Wunsch der Kinder keine Umgangskontakte mehr zum Kindesvater statt. Zuletzt hatte der Kindesvater ein Umgangsverfahren eingeleitet (AZ: …). Dieses wurde ohne die einvernehmliche Regelung von Umgangskontakten von beiden Kindeseltern für beendet erklärt, da beide Kinder gegenüber dem Jugendamt, dem Verfahrensbeistand und bei der richterlichen Anhörung deutlich zum Ausdruck brachten, unter keinen Umständen Kontakt zum Kindesvater haben zu wollen. Die Kindeseltern vereinbarten, dass sie an einer Elternberatung für „Hochkonflikt-Paare“ teilnehmen werden. Außerdem verpflichtete sich die Kindesmutter, alles zu versuchen, um L. psychotherapeutisch anzubinden.
L. besucht die 4. Schulklasse der …-Grundschule in …. Im Sommer 2021 steht für sie mit dem Schuljahreswechsel der Übergang an das …-Gymnasium in … Mainz an.
Die Kindesmutter hat u.a. den folgenden Sachverhalt durch Versicherung an Eides statt vom 01.03.2021 glaubhaft gemacht:
[…]
Die Inzidenzzahlen im Kreis … belaufen sich noch auf unter 165 je 100.000 Einwohner, sodass ein Wechselunterricht möglich ist. L. hätte in der Kalenderwoche 17 dienstags und donnerstags Unterricht gehabt und konnte hieran nunmehr nicht teilnehme[…]