Genehmigung zum Abstellen von Paketen für DHL, Hermes und Co. – Die aktuelle Rechtslage
Der Handel im Internet boomt und mit diesem Boom geht auch ein erhöhtes Arbeitsaufkommen der Paketlieferdienste einher. Natürlich muss ein Lieferant im Verlauf eines Tages so viele Pakete wie nur irgend möglich zustellen, sodass die Zeit für den Auslieferer knapp bemessen ist. Mitunter erfolgt die Zustellung des Paketes zu einem Zeitpunkt, an dem der Kunde nicht daheim ist. Um die Zustellung dennoch durchführen zu können bieten die meisten Zustelldienste ihren Kunden an, eine Abstellgenehmigung für das Paket zu erteilen. Dieser Schritt sollte jedoch von dem Kunden zuvor gut durchdacht werden. Bedauerlicherweise wissen jedoch die wenigsten Kunden dahingehend Bescheid, welche Hintergründe sich hinter der Abstellgenehmigung verbergen und welche genauen Rahmenumstände im Zusammenhang mit der Paketzustellung allgemein einhergehen.
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Abstellgenehmigung ohne Empfangsbestätigung
(Symbolfoto: Rido/Shutterstock.com)
Durch eine Abstellgenehmigung wird der Paketdienst dazu berechtigt, ein Paket auch ohne die sonst erforderliche Unterschrift des Kunden an einem zuvor vereinbarten Ort abzustellen und damit die Lieferung abzuschließen. In der gängigen Praxis handelt es sich bei diesen Orten um die Terrasse des Kunden oder auch um einen Gartenschuppen bzw. eine Garage. Für die Garage als Abstellort gibt es sogar eigens eine Bezeichnung. Hierbei handelt es sich um den sogenannten „Garagenvertrag“.
Dürfen alle Sendungen abgestellt werden?
Auch wenn die Abstellgenehmigung sowohl für den Kunden als auch für den Paketlieferdienst komfortabel erscheinen mag – immerhin muss der Kunde sein Paket nicht aus einer Packstation oder einem speziellen Shop des Lieferdienstes abholen – so gibt es dennoch spezielle Sendungsarten, welche seitens des Lieferdienstes nicht abgestellt werden dürfen. Die Abstellgenehmigung an sich gilt ausschließlich für sogenannte Standardpakete, sodass Briefsendungen sow[…]