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Verkehrsunfall – Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf Autobahn

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LG Essen – Az.: 17 O 329/18 – Urteil vom 07.04.2021

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.925,27 Euro sowie außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 650,34 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für den Beklagten zu 1) seit dem 19.01.2019 und für die Beklagte zu 2) seit dem 20.01.2019. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 7 Prozent die Klägerin und zu 93 Prozent die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent leisten.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadensersatz von den Beklagten aus einem Verkehrsunfall.

(Symbolfoto: Southworks/Shutterstock.com)

Am … gegen 13.32 Uhr ereignete sich auf der Bundesautobahn 3, Fahrtrichtung G in Höhe Kilometer 8,9, im Bereich der Stadt S, ein Verkehrsunfall dessen Hergang im Einzelnen zwischen den Parteien streitig ist.

Der Zeuge N war Fahrer des Sattelschleppers mit Auflieger, Lkw, W, weiß. Die Zugmaschine hatte das amtliche Kennzeichen …, der Auflieger das Kennzeichen ….. Der Auflieger stand im (Sicherheits-)Eigentum der finanzierenden Bank der Klägerin, der D GmbH. Der Zeuge N befand sich mit dem klägerischen Fahrzeug und dem Auflieger auf der Bundesautobahn 3.

Der Beklagte zu 1) befuhr ebenfalls die Bundesautobahn 3 mit seinem Pkw E mit dem amtlichen Kennzeichen …., dessen Halter er ist und welches bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert ist.

Bei der Kollision erlitt der Lkw-Auflieger der Klägerseite Beschädigungen im Heckbereich links. Das Fahrzeug der Beklagtenseite wurde durch den Unfall vorne rechts beschädigt.

Die Klägerin ließ das Fahrzeug nach dem Unfall von der E1 GmbH begutachten. Diese stellte fest, dass sich die Nettoreparaturkosten auf 4.651,55 Euro belaufen würden.[…]


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