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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – Abrechnung von mehreren Unfallereignissen

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LG Köln – Urteil vom 23.04.2021 – Az.: 12 O 119/20

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand: Der Kläger geht aus einer Unfallversicherung gegen die Beklagte vor. Zwischen dem Kläger als Versicherungsnehmer und der Beklagten besteht unter der Vertragsnummer 00000 ein Vertrag über eine Unfallversicherung mit einer Invaliditätssumme von 78.000 EUR und Progressionsmöglichkeiten. Wegen der Einzelheiten der Vertragsbedingungen wird auf die Unterlagen ab Bl.8 der Akte verwiesen; die Regelungen zu Invaliditätsleistungen befinden sich in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2011) ab Ziffer 2.1 (Bl.22 der Akte).

(Symbolfoto: Chinnapong/Shutterstock.com)

Der Kläger erlitt bei einem Unfall in seinem Haus am 02.02.2019 eine Fraktur des Wadenbeins und des Sprunggelenks links mit Weichteilschaden und Ruptur der vorderen Syndesmose und wurde deshalb stationär im städtischen Krankenhaus Heinsberg aufgenommen. Er wurde am 04.02.2019 operiert, und in diesem Zusammenhang wurden zur Stabilisierung seines Bein-/Fußbereichs links übergangsweise Fixateure angebracht.

In der Nacht vom 07. zum 08.02.2019 stürzte der Kläger in seinem Zimmer im Krankenhaus auf dem Rückweg von der Toilette und erlitt dadurch eine distale Radius-Extensionsfraktur mit metaphysärer Trümmerzone an seinem linken Arm.

Er meldete die Vorfälle bei der Beklagten. Daraufhin wurde er auf Veranlassung der Beklagten begutachtet; der Facharzt für Orthopädie Dr. med. O stellte aufgrund Auswertung medizinischer Unterlagen über den Kläger und einer eigenen fachorthopädischen Untersuchung am 22.11.2018 in seinem Gutachten vom 04.12.2019 fest, dass der Kläger sowohl hinsichtlich des linken Beins als auch der linken Hand jeweils einen Dauerschaden erlitten hatte. Der Sachverständige attestierte in diesem Zusammenhang einen Dauerschaden von 6/20 Fußwert links und 4/20 Handwert links.

Die Beklagte regulierte auf dieser Basis mit zwei Schreiben vom 17.12.2019 die Unfallschäden des Klägers. Wegen des Inhaltes der Abrechnungsschreiben wird auf Bl[…]


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