LG Freiburg – Az.: 6 O 196/21 – Urteil vom 04.02.2022
In dem Rechtsstreit hat das Landgericht Freiburg im Breisgau – 6. Zivilkammer – aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.01.2022 für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
(Symbolfoto: luchschenF/Shutterstock.com)
Die Klägerin begehrt Schmerzensgeld und die Feststellung der Einstandspflicht für zukünftige Schäden aus einem Unfallereignis vom 02.05.2021 in der Messehalle in Lörrach-Haagen wegen der vermeintlichen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Beklagte.
Die Klägerin, Jahrgang 1933, begab sich am 02.05.2021 in das Kreisimpfzentrum in Lörrach. Dieses befindet sich in der Messehalle in Lörrach-Haagen.
Die Beklagte ist der Landkreis Lörrach. Sie betrieb dort das Kreisimpfzentrum.
Als die Klägerin nach dem Impfen und Abwarten der 15 minütigen Wartezeit die Damentoilette im Kreisimpfzentrum aufsuchte und dazu die Türe zur Damentoilette an dem Türgriff öffnete, stürzte die Klägerin und fiel auf den Hinterkopf; zudem fiel der Türgriff zu Boden.
Durch den Sturz erlitt sie eine Beule am Hinterkopf, sowie Schmerzen im Nackenbereich und Bluthochdruck. Die Schmerzen im Nackenbereich hielten ca. 10 bis 14 Tage. Die Klägerin behandelte diese mit Schmerzmitteln.
Die Klägerin behauptet, es habe sich bei der fehlenden/herunter gefallenen Türklinke nicht um einen singulären Vorfall gehandelt. Vielmehr sei am selben Tag bereits um 14:50 Uhr die Türklinke weg gewesen und sei kurz darauf von der Putzfrau wieder auf die Türgriffachse gesteckt worden,
Auch zuvor habe es schon Stürze gegeben.
Die Klägerin ist der Auffassung, die Beklage habe die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Die Klägerin beantragt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld, das in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, j[…]