Ein Routine-Überholmanöver auf Braunschweigs Straßen endete abrupt in einer Kollision. Während ein Fahrzeug überholt wurde, scherte es plötzlich zur Seite aus und rammte den Überholenden. Ging es um falsche Abstände oder ein gefährliches Fahrmanöver? Ein Gericht fällte nun ein klares Urteil zur Haftung bei solchen Unfällen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 117 C 1155/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Braunschweig
- Datum: 22.02.2022
- Aktenzeichen: 117 C 1155/20
- Verfahrensart: Urteil
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eigentümer und Fahrer eines PKW Audi A3, der behauptete, der Beklagte sei während des Überholvorgangs plötzlich nach links ausgeschert und habe die Kollision verursacht.
- Beklagte: Die Haftpflichtversicherung des anderen PKW (Beklagte zu 1)) und dessen Fahrer (Beklagter zu 2)). Sie behaupteten, der Kläger sei beim Überholen zu dicht gefahren und habe den seitlichen Abstand falsch eingeschätzt.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Bei einem Überholvorgang auf einer zweispurigen Straße in Braunschweig kam es zur Kollision zwischen dem überholenden Fahrzeug des Klägers und dem überholten Fahrzeug der Beklagten.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, wer die Verantwortung für den Unfall trug – der überholende oder der überholte Fahrer – und inwieweit die Haftpflichtversicherung des überholten Fahrzeugs für den Schaden haftet.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung eines Teils des bereits entstandenen Schadens und stellte fest, dass sie auch für 100 % des weiteren Schadens ersatzpflichtig sind. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
- Begründung: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Fahrer des Beklagtenfahrzeugs gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat, indem er während des Überholvorgangs des Klägers nach links ausscherte und diesen gefährdete. Ein Fehlverhalten des Klägers konnte nicht festgestellt werden, weshalb die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs hinter dem gravierenden Verstoß der Beklagten zurücktrat und eine 100%ige Haftung der Beklagten begründete.
Der Fall vor Gericht
AG Braunschweig Urteil: Volle Haftung für Fahrer, der beim Überholtwerden ausschert und Unfall verursacht – Analyse zu § 5 Abs. 4 StVO
Ein alltäglicher Vorgang im Straßenverkehr – das Überholen – endete in Braunschweig mit einer Kollision und einem anschließenden Rechtsstreit. Das Amtsgericht Braunschweig musste klären, wer die Verantwortung für den Unfall trägt, bei dem ein Fahrzeug während des Überholvorgangs nach links ausscherte und mit dem überholenden Auto zusammenstieß. Im Fokus stand die Frage der Haftung und des Schadensersatzes, insbesondere die Auslegung von Sorgfaltspflichten beim Fahrstreifenwechsel gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Urteil (Az.: 117 C 1155/20 vom 22.02.2022) weist die volle Verantwortung dem ausschwenkenden Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung zu.
Ausgangssituation: Kollision während des Überholens auf Braunschweiger Straße
Am 28. Februar 2020 befuhr der spätere Kläger mit seinem Pkw Audi A3 die … Straße in Braunschweig. Vor ihm fuhr ein anderer Pkw, dessen Fahrer später als Beklagter zu 2) im Prozess auftrat und dessen Fahrzeug bei der Beklagten zu 1) haftpflichtversichert war. Die Straße war an dieser Stelle zweispurig ausgebaut….