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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrlässige Baugefährdung – Strafe

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AG Frankfurt – Az.: 916 Cs 3632 Js 221408/19 – Urteil vom 03.09.2021

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Baugefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,- Euro verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 229, 319 Abs. 1, Abs. 4, 52 StGB
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)

Der Angeklagte ist seit über 2 Jahren krankgeschrieben und erhält Krankengeld.

Er ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Der Angeklagte arbeitete früher als Vorarbeiter der Firma A. Im Rahmen der Bauarbeiten an der Adresse … in Frankfurt am Main war eine Containerburg zu versetzen, um Platz für ein weiteres Gebäude zu schaffen. Mit der Umsetzung wurde die Firma B beauftragt, die als Subunternehmer die Firma A beauftragte. Tatsächlich ausgeführt wurde der Auftrag dann durch den Angeklagten mit 2 Mitarbeitern der Firma A und unter zu Hilfenahme von 2 Personen der Fa. C. Bei der Umsetzung kam es zu der Situation, dass zwei verschiedene Containerarten an der Burg beteiligt waren. Dementsprechend waren auch unterschiedliche Metallstege vorhanden. Das eine System, das im Wesentlichen vorhanden war, wird verschraubt, das andere System wird nur eingelegt, da die Metallplatten Nasen haben. Aufgrund eines Höhenversatzes können die Bauteile nicht miteinander verarbeitet werden, ansonsten könnte man die Tür des Baucontainers nicht öffnen. Am 16.01.2019 erkannte der Angeklagte bei Umsetzung seines Auftrags dieses Problem. Der Angeklagte informierte weder seinen Chef noch den Auftraggeber noch den Bauleiter noch den Polier. Vielmehr versuchte er eine eigenständige Lösung für das Problem zu finden, indem er die nicht verschraubbare Metallplatte unter eine andere Platte zog. Der Angeklagte verstieß damit gegen die Unfallverhütungsvorschriften „Bauarbeiten“. In der Folgezeit wanderte diese Platte jedoch nach vorne, so dass das vordere Ende nicht mehr auf einem am Container befestigten Winkel auflag, sondern über den Baucontainer hinaus auskragte.

Am 18.01.2019 begab sich der Bauingenieur D in den Metallcontainer, um dort zu arbeiten. Irgendwann entschied er sich einen Überblick über die Baustelle zu bekommen und schritt aus dem Baucontainer auf den sich in 8 Meter Höhe befindlichen Metallsteg. Er begab sich bis zum äußersten Ende des Stegs, der abkippte, worauf der Zeuge in die Tiefe stürzte. Durch seinen Sturz wurden beide Fersenbeine zertrümmert. Ferner zog[…]


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