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Geschwindigkeitsüberschreitung – Absehen Fahrverbot – Einsicht in Fehlverhalten

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AG Landstuhl – Az.: 2 OWi 4211 Js 10706/21 – Urteil vom 23.11.2021

1. Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 500 EUR verurteilt.

2. Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 24 StVG, 41, 49 StVO, 11.3.7 BKat, 4 Abs. 4 BKatV
Gründe:
I.

Die Betroffene hat sich zur Person wie folgt eingelassen: Soldatin der US Airforce, 3000 US-$ Monatsgehalt netto, benötigt PKW zur Fahrt zur Base und zur Ausübung ihrer Tätigkeit vor Ort, u.a. Begleitung hochrangiger Besucher, auch außerhalb des Stützpunkts. Ledig, keine Kinder, keine Schulden.

Die Betroffene ist verkehrsrechtlich bislang wie folgt in Erscheinung getreten: Geschwindigkeitsverstoß vom 25.4.2021, Geldbuße 160 EUR, 1 Monat Fahrverbot, Rechtskraft 22.7.2021, Fahrverbot wird gerade verbüßt.

II.

Nach Durchführung der Hauptverhandlung hat das Gericht folgende Feststellungen treffen können:

Die Betroffene war am 21.3.2021 Führerin des PKW mit dem Kennzeichen pp. und befuhr um pp. Uhr die BAB6, Fahrtrichtung Saarbrücken. Auf Höhe des km 633,280, Gemarkung Ramstein, fuhr die Betroffene statt der durch Verkehrszeichen angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit einer Geschwindigkeit von 128 km/h. Gemessen wurde mit dem Messsystem ES 3.0. Die gemessene Geschwindigkeit betrug zunächst 132 km/h, wobei anschließend als Toleranz 4 km/h abgezogen worden sind. Das Messgerät wurde stationär genutzt. Das Messgerät war zum Zeitpunkt der Messung geeicht und wurde gemäß der Gebrauchsanweisung von geschultem Messpersonal bedient. Die aufgestellten Verkehrszeichen waren beidseitig aufgestellt und erkennbar.

III.

Der Betroffene hat sich zur Sache wie folgt eingelassen: sie ist erst seit Januar in Deutschland, fährt erst seit Februar hier mit dem PKW und war an dem Tag in einem Wald bei Kaiserslautern spazieren. Dabei hatte sie eine allergische Reaktion und fuhr mit Tempomat, tränenden Augen und laufender Nase nach Hause. Sie sei an der Stelle unsicher gewesen, weil sie das 80er Schild gesehen habe, aber im Kopf nicht schnell genug von mph auf km/h umgeschaltet habe.

Sie habe den Bußgeldbescheid erst zugestellt bekommen nach der zweiten Tat. Das Fahrverbot belaste sie im Alltag stark, sie könne ihren Dienst nur ausüben, weil ihre Eltern zu Besuch seien und sie zur Arbeit führen. Sie dürfe u.a. nicht in Uniform öffentliche Verkehrsmittel nutze[…]


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