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Bußgeld: Personenbeförderungsschein (P-Schein)

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Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung – Gewerbliche Fahrgastbeförderung
Es kommt nicht selten vor, dass eine Person eine oder mehrere andere Personen in dem eigenen Fahrzeug mitnimmt. Mitunter gibt es berufliche Fahrgemeinschaften, bei denen sowohl die eine als auch die andere Person gleichermaßen von der Fahrgemeinschaft profitiert. Natürlich befördert die eine Person rein praktisch gesehen die andere Person dabei im Fahrzeug, sodass sich der Gedanke aufdrängt, dass auf diese Weise durchaus auch ein wirtschaftlicher Nutzen von dieser Tätigkeit ziehen lässt. Dieser Gedanke ist jedoch auf gar keinen Fall ratsam, da für die gewerbliche Beförderung von Personen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die gewerbliche Beförderung von Personen ist der sogenannte Personenbeförderungsschein.
Warum ist ein besonderer P-Schein für die gewerbliche Beförderung von Personen erforderlich?
Diejenige Person, welche auf gewerblicher Basis in regelmäßigen Abständen andere Person in einem Fahrzeug befördert, übernimmt damit ein besonderes Ausmaß an Verantwortung. Nun wird mit Sicherheit jeder Mensch, der schon einmal eine andere Person in einem Fahrzeug befördert hat, erwidern, dass damit auch ein gewisses Maß an Verantwortung eingegangen wird. Der Gesetzgeber jedoch sieht die Sache ein wenig anders, da es eigens für die Berufsgruppe der gewerblichen Personenbeförderung den Personenbeförderungsschein gibt.
Der Personenbeförderungsschein ist ausschließlich für die gewerbliche Personenbeförderung vorgesehen. Diejenigen Personen, die privat andere Personen im eigenen Fahrzeug befördern, benötigen ausdrücklich keinen Personenbeförderungsschein!
(Symbolfoto: Cameris/Shutterstock.com)

Die gesetzliche Grundlage für den Personenbeförderungsschein findet sich in dem § 38 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) wieder. In diesem Paragrafen ist ausdrücklich geregelt, dass für eine kostenpflichtige Beförderung einer Person im Sinne der gewerblichen Dienste der Personenbeförderungsschein zwingend erforderlich ist. Ein gutes Beispiel hierfür sind Dienstleister wie Taxifahrer[…]


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