Fitnessstudio geschlossen oder Zugang nur mit 2G? Kommen Ungeimpfte vorzeitig aus dem Vertrag?
Durch die Corona-Pandemie wurden zeitweise Lockdown-Maßnahmen seitens der Bundesregierung erforderlich, welche auch Fitnessstudios betrafen. Die Anbieter der Fitnessstudios ihrerseits haben jedoch in der Regel Verträge mit den Kunden, sodass sie zu einer gewissen Gegenleistung für den Erhalt von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet sind. In der Pandemie-Zeit ist dies nicht selten schwierig und führt auch sehr häufig zu Diskussionen, die letztlich nicht selten gerichtlich gelöst werden müssen.
So hat beispielsweise das Amtsgericht Hamburg bereits entschieden, dass während einer Schließungsphase die Anbieter von Fitnessstudios auch keinerlei Anspruch auf die Mitgliedsbeiträge ihrer Kunden haben. Diese Entscheidung geht auf eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale als Bundesverband zurück, welche gegen den Anbieter SuperFit Sportstudios bei dem zuständigen Gericht eingereicht wurde.
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Was war geschehen?
Fitnessstudio kündigen wegen 2G-Regel? Fristgerechte Kündigungen sind immer möglich. Außerordentliche Kündigungen sind für Ungeimpfte im Einzelfall aufgrund der 2G-Regel zwar theoretisch möglich, aber nicht die Regel. Hier müssen Kündigungswillige höchstwahrscheinlich den Gerichtsweg mit unbekanntem Ausgang gehen (Symbolfoto: StrDr stock/Shutterstock.com)
Der Anbieter SuperFit Sportstsudios musste seine Fitnessstudios coronabedingt schließen und hat dennoch von seinen Kunden weiterhin die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verlangt. In sehr vielen Fällen wurden auch Mahnungen verschickt oder Inkassoverfahren eingeleitet.
Ist eine Kündigung wegen Corona überhaupt möglich?
Dem reinen Grundsatz nach ist eine Kündigung des Vertrages mit dem Anbieter des Fitnessstu[…]