Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bussgeldverfahren – Anspruch auf Daten der kompletten Messserie

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

AG Ellwangen – Az.: 6 OWi 3/22 – Beschluss vom 14.01.2022

In dem Bußgeldverfahren wegen Gerichtliche Entscheidung hat das Amtsgericht Ellwangen (Jagst) durch die Richterin am Amtsgericht pp. am 14. Januar 2022 beschlossen:

1. Auf den Antrag des Verteidigers gemäß § 62 OWiG wird die Bußgeldbehörde – die Stadt Ellwangen – verpflichtet, die digitalen Messdaten der Messung vom 22.07.2021 (Tattag) in 73479 Röhlingen, Neunstadter Straße, ggü Haus Nr. 3 nebst Passwort und Token (Messreihe) an den Verteidiger herauszugeben.

2. Im Übrigen wird der Antrag verworfen.

3. Der Betroffene trägt die Kosten des Antragsverfahrens und seine notwendige Auslagen, soweit der Antrag verworfen wurde, im Übrigen fallen die Kosten und notwendigen Auslagen der Staats-kasse zur Last.

4. Die Entscheidung ist unanfechtbar (§ 62 Abs. 2 Satz 3 OWiG).
Gründe
Nachdem der Verteidiger vorgetragen hat, er bedürfe der Daten der kompletten Messserie, um die Vollständigkeit des Messfilms und das Vorliegen von Besonderheiten im Rahmen der Messungen zu überprüfen (vgl. Schriftsatz vom 25.11.2021), war aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 12.11.2020 (2 BvR 1616/18, BeckRS 2020, 34958) der Bußgeldbehörde aufzugeben, die digitalen Daten der kompletten Messserie des Tattages an den Verteidiger herauszugeben.

Das BVerfG hat in der obengenannten Entscheidung ausgeführt, dass sich aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens ein Anspruch des Betroffenen ergeben kann, Zugang zu Informationen zu bekommen, die in der Bußgeldakte nicht enthalten sind, aber bei der Bußgeldbehörde vorhanden sind. Dies trifft auf die Daten der kompletten Messserie zu.

Nicht von Relevanz ist dabei nach der Entscheidung des BVerfG, ob die Bußgeldbehörde oder das Gericht die in Rede stehende Information zur Überzeugung von dem Verstoß für erforderlich erachtet, vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021, 4 Rb 12 Ss 1094/20 (anders wohl: Bay-ObIG, Beschluss vom 04.01.2021, 202 OBOWi 1532/20, BeckRS 2021, 1).

Das OLG Stuttgart hat in der obengenannten Entscheidung ergänzend darauf hingewiesen, dass Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes durch eine Anonymisierung der Daten Rechnung ge-tragen werden könne. Außerdem sei zu sehen, dass die Daten nur an den Verteidiger als Organ der Rechtspflege oder an einen von ihm beauftragten Sachverständigen herausgegeben werden und damit nicht zu erwarten sei, dass Daten an Dritte weitergegeben würden. Vor diesem Hintergrund müsse das Interesse der in den Falldateien der Messreihe erfassten weiteren Verkehr[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv