Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Aussage-gegen-Aussage-Konstellation – Beweiswürdigung

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

KG – Az.: (2) 121 Ss 100/21 (24/21) – Beschluss vom 5.11.2021

In der Strafsache wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. hat der 2. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin am 5. November 2021 beschlossen:

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 11. Juni 2021 aufgehoben.

2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten zurückverwiesen.
Gründe:
1. Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat den Angeklagten am 11. Juni 2021 wegen gefährlicher Körperverletzung und (vorsätzlicher) Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten (Einzelstrafen von sieben Monaten und 100 Tagessätzen zu je 40 Euro) verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt.

2. Das Amtsgericht hat zum Tatgeschehen die folgenden Feststellungen getroffen:

„Die Zeugin C. und der Angeklagte führten seit etwa 2012/2013 eine Be-ziehung. 2014 zogen sie gemeinsam nach Berlin. Der Angeklagte trat der Zeugin gegenüber schon seit Beginn der Beziehung verbal aggressiv auf. Im Jahr 2016 wechselte die Zeugin, die zunächst in einem Geschäft, welches nur einige Minuten von der gemeinsamen Wohnung entfernt lag, arbeitete, ihre Arbeitsstelle und musste täglich 11 Kilometer zur Arbeit fahren. Dies missfiel dem Angeklagten, auch weil er der Zeugin die Arbeitsstelle in der Nähe der Wohnung organisiert hatte. Auch vermutete der Angeklagte, die Zeugin habe ein Verhältnis mit ihrem Filialleiter und weiteren Kollegen. Die verbalen Anfeindungen nahmen zu, auch schlug und trat er die Zeugin bei unterschiedlichen Gelegenheiten, was diese nicht anzeigte. Im Jahr 2018 ging der Angeklagte eine Beziehung mit einer St. ein und wollte die Zeugin verlassen. Die Zeugin C. setzte sich mit St. in Verbindung und teilte dieser Einzelheiten über ihre Beziehung mit dem Angeklagten mit, was den Angeklagten verärgerte. Der Angeklagte verprügelte die Zeugin das erste Mal. Der Angeklagte und die Zeugin kamen wieder zusammen. Die Gewalt in der Beziehung nahm zu.

Sowohl der Angeklagte als auch die Zeugin konsumierten regelmäßig, d.h. täglich Cannabis. Während der Taten stand weder der Angeklagte noch die Zeugin unter dem Einfluss von Cannabis.

[1.]

Am 24.10.2019 ging die Zeugin zur Arbeit und führte mehrere Telefongespräche mit dem Angeklagten. Grund war,[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv