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Grundstücksnachbarn können ein Wegerecht auch durch einen einfachen Vertrag (im Fall mittels formlosen Briefes) vereinbaren, ohne dies notariell beurkunden zu müssen. Einen solchen Wegerechtsvertrag können die Parteien auch nur aus einem wichtigem Grund kündigen (OLG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2010, Az: 1 U 258/10).[…]
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