OLG München – Az.: 34 Wx 332/16 – Beschluss vom 03.02.2017
I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau – Grundbuchamt – vom 22. Dezember 2015 aufgehoben.
II. Das Amtsgericht Passau – Grundbuchamt – wird angewiesen, die am 21. Dezember 2015 beantragte Berichtigung des Grundbuchs von XXX Blatt XXX durchzuführen und die Beteiligte zu 1 als Berechtigte der in Abteilung II lfd. Nr. 11 eingetragenen Vormerkung aufgrund Bewilligung vom 9./16.12.2015 einzutragen.
Gründe
I.
Seit 31.5.2007 sind je unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 14.5.2007 in Abt. II/10 des Grundbuchs eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Solarstromanlagenbetriebsrecht) für eine Verwaltungsgesellschaft und gleichrangig in Abt. II/11 eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung eines Solarstromanlagenbetriebsrechts für die Beteiligte zu 3, eine Landesbank, eingetragen. Gegenständlich ist der Antrag der Beteiligten zu 1, einer Kreissparkasse, sie als Rechtsnachfolgerin der in Abt. II/11 eingetragenen Vormerkung aufgrund Abtretung des gesicherten Rechts einzutragen.
Zu Urkunde vom 14.5.2007, überschrieben als „Bewilligung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und einer Vormerkung“ bestellte der Grundstückseigentümer, der Beteiligte zu 2, unter Ziff. I. 1. zugunsten einer Verwaltungsgesellschaft mbH (“- die Gesellschaft nachstehend „der Berechtigte“ genannt -“)
eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, welche den Berechtigten berechtigt, auf dem vorbezeichneten Grundstück eine Solarstromanlage … zu errichten und zu betreiben …
Unter Ziff. I. 2. verpflichtete sich der Eigentümer
gegenüber dem Berechtigten als Versprechensempfänger für den Fall, dass ein Dritter den … Nutzungsvertrag übernimmt oder als Rechtsnachfolger des Berechtigten Vertragspartei wird, zu dessen Gunsten (echter Vertrag zugunsten Dritter) eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gleichen Inhalts zu bestellen. Zur Sicherung dieses Anspruchs wird eine Vormerkung zu Gunsten der … (Beteiligte zu 3) im Grundbuch eingetragen. Dieser Anspruch ist veräußerlich. …
Unter Ziff. I. 3. wurden bewilligt
a) die in Ziffer 1. bestellte beschränkte persönliche Dienstbarkeit und
b) gemäß Ziffer 2. eine Vormerkung zu Gunsten der … (Beteiligte zu 3) zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gleichen Inhalts …
Die Abtretungsvereinbarung vom 9./16.12.2015 zwischen den Beteiligten zu 1 und 3 führt einl[…]