Berufsunfähigkeitsversicherung: Wann Zahlungen bei Antragsstreit ausbleiben
Das Oberlandesgericht Köln wies die sofortige Beschwerde ab, da die geplante Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung keine hinreichende Erfolgsaussicht zeigte, insbesondere weil die Ansprüche der Klägerin aufgrund unzureichender Klärung des Versicherungsfalles und der Leistungsvoraussetzungen noch nicht fällig waren.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 W 91/13 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Beschluss des OLG Köln bestätigte, dass keine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Beschwerde gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.
Das Gericht lehnte die Beschwerde ab, da die notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs noch nicht abgeschlossen waren.
Die Antragsgegnerin hat die Berechtigung, weitere Nachweise zur Klärung ihrer Leistungspflicht zu verlangen.
Es bestehen Bedenken hinsichtlich vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen, da die Antragstellerin bei der Antragstellung relevante gesundheitliche Informationen möglicherweise nicht korrekt offenlegte.
Trotz Ermächtigung des Arztes durch die Antragstellerin zur Auskunftserteilung fehlen immer noch benötigte medizinische Unterlagen, wodurch die Ansprüche nicht fällig sind.
Die Antragsgegnerin kann nicht zur weiteren Auskunftserteilung durch den Arzt gezwungen werden, die Antragstellerin muss jedoch eine Patientenakte zur Verfügung stellen.
Fälligkeit der Leistungsansprüche tritt nicht ein, solange die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn die Leistungen auf sich warten lassen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll finanziell absichern, wenn man durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Doch ob und wann die lebensnotwendigen Leistungen der Versicherung tatsächlich gezahlt werden, ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Streitigkeiten über die Fälligkeit von Ansprüchen gegen den Versicherer sind leider keine Seltenheit.
Für Versicherte kann die Situation schnell zur Belastungsprobe werden. Häufig geht es um die Frage, ob der Versicherer zu Recht weitere Nachweise und Erhebungen zur Klärung des Leistungsfalles verlangt oder bereits […]