OLG Koblenz -Â Az.: 6 U 150/16 -Â Urteil vom 23.02.2017
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 07.01.2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.651,84 ⬠zu zahlen Zug um Zug gegen Austausch sämtlicher in dem derzeit als …[A]-Drogeriemarkt genutzten Gebäude …[Z] befindlicher komplett hohl liegender und/oder gerissener Fliesen des FuÃbodenbelags sowie gegen Beseitigung folgender Mängel in dem derzeit als …[A]-Drogeriemarkt genutzten Gebäude …[Z] sowie den AuÃenanlagen dieses Anwesens:
Wasserflecken an zwei Deckenplatten an einem Umluftkühlgerät,
zwei senkrechte Risse in der Trockenbauwand im Bereich des Schreibwarenregals,
nicht verschlossene Befestigungspunkte des Notausgangspiktogramms im Verkaufsraum über der Tür vom Verkauf zu den Nebenräumen,
raumhoher senkrechter Riss in der Lagertrennwand auf der Lagerseite,
schräg verlaufender Riss in der Trockenbauwand in der Lagertrennwand im Bereich der Unterverteilung,
sichtbarer Riss im Aufenthaltsraum in der Wand zum Flur in der rechten Wandecke,
durch Silikon und nicht mit Fugenmörtel ausgebesserte Bodenfliesenverfugung auf 76 Stück Fliesenlängen von je 0,30 m – im Zick-Zack – im Verkaufsraum ca. 2 m vor der Tür zu den Nebenräumen,
durch Silikon und nicht mit Fugenmörtel ausgebesserte Bodenfliesenverfugung in mehreren Einzelflächen im Verkaufsraum im Bereich der Kasse,
durch Silikon und nicht mit Fugenmörtel ausgebesserte Bodenfliesenverfugung im Verkaufsraum vor dem Teeregal,
abgefallener Sockelverputz an der Wareneingangstür Achse 7 E-D,
schadhafter Sockelverputz entlang der Achse E 7-1 an mehreren Stellen,
schadhafter Sockelverputz entlang der Achse 1 E-A an mehreren Stellen,
aufgehende Asphaltanschlussnaht im Anschluss an den Bestand,
Rost an mehreren Stellen an Lüfterabdeckhauben auf dem Dach,
Auflösung der Isolierungen von Kälteleitungen auf dem Dach,
fehlende Abdeckung der Binderbefestigung unter dem Vordach,
abgerissene elastische Sockelverfugung im Bereich der Achse A 1-4,
Notausgangspiktogramm über der Tür im Flur der Verwaltung ohne Funktion,
Wasserfleck an einer Deckenplatte über dem Weinregal,
abgefallene Beschilderung an der Heizungsanlage,
defekter Dämmerungsschalter fÃ[…]