Ist eine Straftat eines Arbeitnehmers in der Freizeit ein Kündigungsgrund?
Es gibt zahlreiche Menschen, die auf die eine andere Art und Weise mit dem Gesetz in Konflikt geraten und straffällig werden. Der Großteil dieser Menschen ist jedoch auch als Arbeitnehmer anzusehen, sodass es im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und der Straftat durchaus zu Fragen kommen kann. Die interessanteste Frage ist dabei, ob durch die Straftat auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses einhergehen kann. Diese Frage ist indes nicht so gänzlich leicht pauschal zu beantworten, da es immer auch auf die genauen Rahmenumstände ankommt. Insbesondere dann, wenn sich die Straftat außerhalb der Arbeitszeit des Arbeitnehmers ereignete, müssen etliche Kriterien genauer betrachtet werden.
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Die Straftat außerhalb der Arbeitszeit als Kündigungsgrund
(Symbolfoto: Von nitpicker/Shutterstock.com)
Es ist nur zu verständlich, dass ein Arbeitgeber bei der Kenntnis einer Straftat seines Arbeitnehmers durchaus den Gedanken einer Kündigung hegt. Insbesondere dann, wenn diese Straftat eine überaus negative Außenwirkung auf das Unternehmen des Arbeitgebers hat oder als moralisch besonders verwerflich anzusehen ist, kann dieser Gedankengang des Arbeitgebers durchaus nachvollzogen werden. Schlussendlich möchte ja schließlich kein Unternehmer, dass sein Unternehmen durch das kriminelle Verhalten des Arbeitnehmers auch außerhalb dessen Arbeitszeit in ein schlechtes Bild gerückt wird. Straftaten, die ein derartig schlechtes Licht auf das Unternehmen werfen könnten, gibt es durchaus zu Genüge. Nicht immer ist der Arbeitnehmer sich auch des Umstandes bewusst, dass es sich bei dem eigenen Handeln um eine Straftat handelt. Hetzkommentare in einem sozialen Netzwerk wie Facebook sind hierfür ein regelrechtes Paradebeispiel und können durchaus negative berufliche Konsequenzen[…]